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Bericht sichert Bestehen der Demenz-WG

Tochter stimmt der Veröffentlichung eines Fotos ihrer Mutter zu

„Gemeinsam gegen das Vergessen“ überschreibt eine Großstadtzeitung ihren Bericht über eine sogenannte „Demenz-WG“. Ein beigestelltes Foto zeigt eine 84-jährige Bewohnerin. Beschwerdeführer ist das Betreuungsgericht beim Amtsgericht. Seit einem halben Jahr ist es mit der abgebildeten Dame befasst. Damals sei bei ihr eine Demenz von „mittelgradiger Ausprägung“ festgestellt worden. Die Tochter der Frau – sie ist mit einer Vorsorgevollmacht ausgestattet – habe dem Vertreter der Zeitung gestattet, ein Foto ihrer Mutter zu veröffentlichen. Welches Interesse die Mutter daran gehabt haben solle, habe die Tochter trotz Nachfrage nicht erklärt. Das Gericht weist darauf hin, dass eine Vorsorgevollmacht nicht die Abbildung der Vollmachtgeberin in einem Medium einschließe. Aus Sicht des Betreuungsgerichts ist die Zurschaustellung eines Demenzkranken besonders verwerflich. Zudem sei die Bebilderung für das Verständnis des Artikels nicht erforderlich. Die Rechtsvertretung der Zeitung teilt mit, einer ihrer Redakteure habe sich an die Angehörigen der Bewohner einer Wohngemeinschaft für Demenzpatienten gewandt und gefragt, ob er über die WG berichten dürfe. Angehörige und Betreuer hätten der Berichterstattung in Wort und Bild zugestimmt. Die Tochter der Dame, für die das Betreuungsgericht zuständig ist, habe zur Bedingung gemacht, dass der Name der Mutter geändert werde. Dies sei geschehen. Zur rechtlichen Situation teilt der Verlag mit, dass die Vorsorgevollmacht die weitestgehende Vollmacht sei, die erteilt werden könne. Zudem sei eine Vermögenspflegschaft eingerichtet worden. Die Personensorge für die Mutter sei der Tochter durch die Vermögenspflegschaft nicht entzogen. Dass die Fotoveröffentlichung ein Fall der Vermögenssorge sein solle, sei nicht ersichtlich. Die Berichterstattung habe dazu geführt, dass die Wohngemeinschaft trotz wirtschaftlicher Schwierigkeiten weiterhin habe bestehen können.