Kommentar-Konflikt im gemeinsamen Verlag
Autor stellt alle Muslime unter einen Generalverdacht
In der Sonntagsausgabe einer Boulevardzeitung erscheint gedruckt und online ein Kommentar unter der Überschrift „Islam als Integrationshindernis“. Der Autor setzt sich äußerst kritisch mit dem Islam auseinander. Der Beitrag enthält diese Passage: „Mich stört die weit überproportionale Kriminalität von Jugendlichen mit muslimischem Hintergrund. Mich stört die totschlagbereite Verachtung des Islam für Frauen und Homosexuelle. (…) Nun frage ich mich: Ist Religion ein Integrationshindernis? Mein Eindruck: Nicht immer. Aber beim Islam ja.“ Einen Tag später setzt sich – nunmehr in der während der Woche erscheinenden Boulevardzeitung – deren Chefredakteur und Herausgeber kritisch mit der sonntäglichen Islam-Kritik auseinander. Im Verlag – so heißt es da – sei kein Platz für pauschalierende, herabwürdigende Äußerungen gegenüber dem Islam und den Menschen, die an Allah glaubten. In derselben Ausgabe bezieht sich Gastkommentator Özcan Mutlu, Mitglied des Bundestages, in seinem Kommentar „Judenhass bekämpft man nicht mit Islamhass“ ausdrücklich auf den Kommentar aus der Sonntagsausgabe. Er stellt fest: „Der Kommentar ist für mich jedoch Rassismus pur. Die Hasstiraden des Autors schüren ohne Not Vorurteile, Ängste und Menschenfeindlichkeit.“ 215 Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer wenden sich im Zusammenhang mit dem Kommentar „Islam als Integrationshindernis“ an den Presserat, der diese Wortmeldungen als Sammelbeschwerde unter einem Aktenzeichen zusammenfasst. Im Kern werfen sie dem Kommentator eine pauschale Beschimpfung, Verächtlichmachung, Verleumdung, Beleidigung, Kriminalisierung von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen vor. Der Kommentar sei geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Viele Beschwerdeführer verweisen auf eine ohnehin aufgeheizte und hoch-emotionalisierte „Nahost“-Debatte, eine Debatte um Flüchtlinge und auch über die Auswirkungen der NSU-Morde. Sie sehen eine ausgewogene und differenzierende Debatte als gefährdet an. In der Sammelbeschwerde werden viele Ziffern des Pressekodex angesprochen, vor allem jedoch die Ziffern 1 (Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde), 10 (Religion, Weltanschauung, Sitte) und 12 (Diskriminierungen) des Pressekodex. Der Autor des heftig kritisierten Kommentars nimmt zu den Beschwerden Stellung. Er konzentriert sich auf die Ziffern 10 und 12, hält seinen Beitrag jedoch selbst für eine Meinungsäußerung, die mit dem Pressekodex vereinbar sei. Aus seiner Sicht sind sämtliche Beschwerden in diesem Fall unbegründet. Scharfe Kritik an fraglichen Weltanschauungen müsse möglich sein. Der Autor betont die „Ich-Perspektive“ und verweist damit auf eine persönliche Meinungsäußerung. Zitat: „So nenne ich präzise die Dinge, die mich stören (Homophobie, ´Ehrenmorde´, ´Friedensrichter´, antisemitische Ausschreitungen, Frauenentrechtung)“. Über Fragen der persönlichen Einstellung, des individuellen Weltbildes und des Geschmacks entscheide der Presserat aus guten Gründen nicht. Der Kommentator bezieht sich auf die Spruchpraxis des Presserats. Danach lebe gerade die Meinungsfreiheit vom - auch scharfen – Pro und Contra. Nochmals ein Zitat: „Man muss eben auch die Frage stellen dürfen, ob eine Religion, die keine Aufklärung erlebt und in anderen europäischen Ländern bereits existierende Parallelgesellschaften errichtet hat, überhaupt mit unserer Grundordnung vereinbar ist.“ (2014)