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Begriff ist zugespitzt, aber noch vertretbar

Zeitung bezeichnet Demonstrationsteilnehmer als „Juden-Hasser“

Die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung berichtet unter der Überschrift „Erste Juden-Hasser versammeln sich in Berlin“ über eine Al-Kuds-Demonstration in der Hauptstadt. Die Startseite enthält einen Artikel plus Bild, das Demonstranten zeigt, die eine palästinensische Fahne tragen. Ein Leser der Zeitung merkt an, auf dem Foto seien auch durchaus friedliche Demonstranten zu sehen, die sicherlich keine „Juden-Hasser“ seien. Es gebe in Deutschland das Demonstrationsrecht, von dem jeder Gebrauch machen dürfe. Eine israelkritische Demonstration dürfe nicht dazu führen, dass alle Demonstranten von einer Zeitung als Juden-Hasser beschimpft würden. Der Justiziar des Verlages nimmt Stellung. Die Annahme, dass durch diese Veröffentlichung „alle Demonstranten als Juden-Hasser (…) beschimpft“ würden, sei so abwegig, dass sich die Beschwerdegegnerin wundere, dass diese Beschwerde überhaupt das Stadium der Vorprüfung habe überschreiten können. Auch der Beschwerdeführer wisse sicherlich, dass es während der bundesweiten Demonstrationen im Sommer 2014 zu antisemitischen, antiisraelischen und volksverhetzenden Äußerungen gekommen sei. Bundesinnenminister de Maiziere habe – wie im Artikel erwähnt – klargestellt, dass „rote Linien“ überschritten worden seien. Schon im Vorfeld der Demonstrationen habe die Polizei die schlimmsten Parolen wie „Tod Israel“ verboten, ebenso das Verbrennen von Flaggen oder Puppen. Gleichwohl sei die Demonstration von antisemitischen und antiisraelischen Äußerungen geprägt gewesen. Ein Beispiel: Das Foto eines kleinen Jungen mit dem Plakat „Zionismus ist Rassismus“. Ein Mann am Rande der Demonstration sei tätlich angegriffen wurden, nur weil er eine Kippa – die traditionelle jüdische Kopfbedeckung für Männer – getragen habe. Die Rechtsvertretung vertritt vor diesem Hintergrund die Auffassung, es sei nicht zu beanstanden, wenn die Redaktion von Juden-Hassern schreibe. Dies sei vielmehr eine das gesamte Geschehen zusammenfassende Bewertung. Dass die Formulierung nicht alle Demonstranten als „Juden-Hasser“ betreffe, sei für jeden Leser (Ausnahme wohl nur der Beschwerdeführer) sofort ersichtlich.