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„Nicht so hängen lassen, Mädels!“

Boulevardzeitung beschäftigt sich mit Dekolletés prominenter Damen

In einer Boulevardzeitung erscheint online ein Artikel unter der Überschrift „Nicht so hängen lassen, Mädels!“ Bebildert ist der Beitrag mit Paparazzi-Fotos von Lady Gaga, Courtney Love, Britney Spears und anderen Damen, auf denen jeweils der Busen in einem eher unvorteilhaften Moment zu sehen ist. Als sexistisch und würdelos kritisiert ein Leser der Zeitung die Kommentierung der Dekolletés von Lady Gaga und Co. Er sieht darin eine Schmähkritik, mit der presseethische Grundsätze verletzt würden. Der Justiziar der Zeitung hält die Beschwerde für abwegig. Über die Kommentierung der Bilder könne man geschmacklich streiten. Darin jedoch eine „Schmähkritik“ sehen zu wollen, sei mehr als fernliegend. Zu den Charakteristika des Boulevards gehöre eine prägnante, manchmal auch frech-provokative Sprache. Im vorliegenden Fall habe die Redaktion über prominente Frauen geschrieben, die sicher nicht in völliger Unkenntnis der medialen Auswirkungen in bestimmten Situationen fotografiert worden seien, sondern vielmehr bewusst in dieser Weise das Licht der Fotografen gesucht hätten. Mit anderen Worten: Die abgebildeten Damen nutzten gezielt die Präsentation ihres Körpers, um von sich Reden zu machen und ihren Bekanntheitsgrad – und damit letztlich auch ihre Verdienstmöglichkeiten – zu steigern. Der Justiziar zitiert aus einem Landgerichtsurteil: „Hat eine prominente Person ihre Brüste der Öffentlichkeit in verschiedenen Zusammenhängen bewusst präsentiert, kann sie eine Fotoveröffentlichung, die sie mit entblößter Brust in einer Zeitung zeigt, nicht im gleichen Maße als verletzend empfinden, wie jemand, der sich bislang nicht entsprechend zur Schau gestellt hat.“ Mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit müsse es – so die Zeitung – den Medien erlaubt sein, die freizügigen Auftritte der prominenten Damen in der vorliegenden Art zu kommentieren.