Bürgermeister sieht seine Ehre verletzt
Leser sparen in einer Umfrage ihrer Zeitung nicht mit Kritik
Eine Regionalzeitung berichtet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen unter den Überschriften „Erwünscht: Bürger wollen regelmäßig Versammlungen“ und „ Mängel: Bürgern fehlt Gastronomie“ über die Ergebnisse einer Umfrage der Redaktion unter ihren Lesern. Es geht um kommunalpolitische Themen. Den Veröffentlichungen ist jeweils ein Kasten beigestellt mit Wünschen und kritischen Anmerkungen, die Leser anonym äußern. Der Bürgermeister sieht sich dabei mit zum Teil sehr kritischen Wortmeldungen konfrontiert. Er kritisiert die Veröffentlichungen. Die diesen zugrundeliegende Umfrage sei nicht repräsentativ. Die jeweils im Kasten abgedruckten Aussagen seien geeignet, sein Persönlichkeitsrecht und seine Ehre zu verletzen. Der zuständige Redaktionsleiter teilt mit, dass die Umfrage zu keinem Zeitpunkt den Anspruch erhoben habe, repräsentativ zu sein. Auf diesen Aspekt habe die Redaktion ausdrücklich hingewiesen. Bei den kritisierten Äußerungen der Leser handele es sich um Meinungsäußerungen, die die Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten hätten. Die Zeitung habe sich diese Meinungen nicht zu Eigen gemacht, sondern versucht, ein Stimmungsbild innerhalb der Umfrageteilnehmer zu zeichnen. Der Beschwerdeführer bekleide ein Amt, das ihn in der Öffentlichkeit herausstelle. Somit müsse er sich Meinungsäußerungen zu seiner Person gefallen lassen, solange diese die Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten. Die Redaktion habe sich angesichts tiefer Gräben innerhalb der Kommune veranlasst gesehen, den unterschiedlichen Strömungen mit Hilfe der Umfrage und der zitierten Meinungen auf den Grund zu gehen.(2011)