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Wunderschöne Sonnenuntergänge im Angebot

Zeitung übernimmt unkritisch Angaben einer Immobilienfirma

Der geplante Neubau von drei Häusern mit Eigentumswohnungen ist Thema in einer Regionalzeitung. Der Verkaufsleiter des Bauträgers kommt zu Wort. Er betont, dass die Süd-West-Ausrichtung der Häuser „wunderschöne Sonnenuntergänge“ verspreche. Weiterhin ermögliche die Topografie des Grundstücks einen „tollen Ausblick“ in die Landschaft. Am Ende zitiert die Zeitung den Vertreter der Immobilienfirma, wonach es schwierig sei, eine Fläche wie diese zu finden. Sein Unternehmen jedoch sei “natürlich trotzdem auf der weiteren Suche“. Der Beschwerdeführer – ein Leser der Zeitung – sieht in dem Beitrag Schleichwerbung für das Immobilienprojekt. Die Aussage, dass die Ausrichtung der Häuser wunderschöne Sonnenuntergänge verspreche, sei reine Werbung. Kritische Anmerkungen suche man in dem Artikel vergebens. Der stellvertretende Chefredakteur teilt mit, der kritisierte Beitrag sei von einem freien Mitarbeiter geschrieben worden. Es sei richtig, dass einige Angaben der Immobilienfirma unkritisch übernommen worden seien. Grundsätzlich müssten Artikel von freien Mitarbeitern von dem jeweils zuständigen Redakteur freigegeben werden, um derartige Fehler zu vermeiden. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen habe dieser sonst eingespielte Mechanismus im vorliegenden Fall nicht funktioniert. Man habe den Fall zum Anlass genommen, alle Redakteure erneut für das Thema zu sensibilisieren.