Jugendliche spielen mit Enten Fußball
Zeugin erkennt mutmaßliche Täter „an osteuropäischen Gesichtszügen“
Eine Regionalzeitung berichtet über Jugendliche, die mit Enten Fußball gespielt haben. Sie zitiert eine Zeugin, der zufolge es sich bei den Tätern um Osteuropäer gehandelt habe. Nach ihren Informationen – so die Zeitung weiter – seien sie Russlanddeutsche. In einem zweiten Bericht kommt die Zeugin noch einmal zu Wort. Die Osteuropäer habe sie „an ihren Gesichtszügen“ erkannt. In einer zusammenfassenden Meldung berichtet die Zeitung, dass es noch keine Spur von den Tierquälern oder einen Hinweis auf ihre Identität gebe. Zu Beginn dieser Meldung heißt es: „Laut einer aktuellen wissenschaftlichen Untersuchung des kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen sind junge Russlanddeutsche doppelt so oft gewalttätig wie ihre einheimischen Altersgenossen.“ In der gleichen Ausgabe erscheint ein ausführlicher Bericht über den Fall. Darin wird erneut die Zeugin mit der Aussage zitiert, dass es sich um Russlanddeutsche handele. Der Erste Beigeordnete der Stadt kommt mit der Bemerkung zu Wort, dass man vor Ort keine Probleme mit Russlanddeutschen habe. Im Zusammenhang mit dem Vorfall erscheint ein Interview mit einem Kriminologen unter der Überschrift „Russlanddeutsche häufiger gewalttätig“. Er wird mit den Ergebnissen einer Studie zitiert: „Die Gewalt bei jugendlichen Russlanddeutschen ist doppelt so hoch wie bei ihren einheimischen Altersgenossen.“ Ein Leser der Zeitung sieht keinen begründbaren Sachbezug für die Nennung der Ethnie. Er beklagt einen Verstoß gegen Ziffer 12 des Pressekodex (Diskriminierungen). Der Chefredakteur der Zeitung beruft sich auf die Polizei, die den Hinweis auf die Ethnie der mutmaßlichen Täter gegeben habe. Unsinnig an der Berichterstattung sei lediglich, dass die Zeugin mit der Bemerkung zu Wort komme, sie habe die osteuropäischen Jugendlichen an ihren Gesichtszügen erkannt. Die Autoren der Beiträge berichten, anfängliche Vermutungen, es handele sich bei den Tätern um junge Leute mit russlanddeutschem Hintergrund, hätten sich im Fahndungsergebnis mit einer Ausnahme bestätigt. Die Einschätzung in einem Kommentar, wonach ein Teil der hierzulande lebenden Osteuropäer ein problematisches Verhältnis zur Gewalt hätten, werde durch die Aussagen des Kriminologen gestützt. Was der Beschwerdeführer als Diskriminierung einer Minderheit empfinde, sei für die Redakteure eine vielleicht unangenehme, aber notwendige Präsentation recherchierter Fakten. (2011)