Anonyme Angriffe aus dem Internet
Bürgermeisterin einer Kleinstadt zum Rücktritt aufgefordert
Eine Lokalzeitung veröffentlicht in ihrer Print-Ausgabe unter der Überschrift „Mit der Erfüllung ihres Amtes überfordert“ einen Beitrag mit zwei Leseräußerungen. Thema ist unter anderem eine vorangegangene Stadtratsitzung. Im Vorspann erläutert die Redaktion, dass es sich hier um Meinungen aus der Online-Diskussion der Zeitung handelt. Zitiert werden zwei Leser: G. K. und Andy S. Beide kritisieren die Bürgermeisterin scharf: „Frau (…), Sie handeln wie der Totengräber der Stadt (…). Frau Bürgermeisterin, Sie wirken mit der Erfüllung Ihres Amtes überfordert, um noch größeren Schaden abzuwenden, stellen Sie Ihr Amt zur Verfügung. Treten Sie zurück!“ Einige Tage später veröffentlicht die Redaktion einen Leserbrief mit einem Autorenhinweis, der den vollständigen Namen der Verfasserin enthält. Die Einsendung setzt sich mit dem Konsolidierungskonzept der Stadt auseinander. Eine Woche später veröffentlicht die Redaktion den Hinweis, dass es die Einsenderin gar nicht gibt. Neben mehreren Lesern der Zeitung beschwert sich auch die angegriffene Bürgermeisterin über die Berichterstattung. Sie beklagt sich darüber, dass die Zeitung zwei anonyme Äußerungen gegen sie veröffentlicht habe. Diese enthielten falsche Tatsachen. Ihre Bemühungen, mit der Leserbrief-Einsenderin in Verbindung zu treten, seien fehlgeschlagen. Bei der Rückfrage in der Redaktion habe sich herausgestellt, dass Zweifel an der Identität der Frau bestünden. Die Korrektur habe die Zeitung eine Woche später gebracht. Sie sei wegen des zeitlichen Abstands für den Leser nicht mehr einzuordnen. Der Chefredakteur der Zeitung stellt klar, dass es nicht Art der Redaktion sei, Blog-Beiträge abzudrucken, die anonyme Diffamierungen enthielten. Er habe sich im persönlichen Gespräch bei der Bürgermeisterin entschuldigt. Um ähnliches künftig zu verhindern, habe die Redaktion eine interne Richtlinie zum Thema Blog-Abdruck erarbeitet. (2010)