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Erleichterung durch „Steckergenerator“

Berichterstattung lässt die erforderliche Distanz vermissen

Gedruckt und in der Online-Ausgabe berichtet eine Regionalzeitung über eine Messe zu den Themen Gesundheit und Wellness. Einer der Anbieter berät bei Gesundheitsproblemen durch „Strahlenbelastung“. Zitat aus dem Beitrag: „Er weiß Abhilfe bei Strahlung durch Handyfunk, Satelliten und Erdstrahlen. Sein Unternehmen misst die Strahlung, stellt fest, wie sie sich auf den Körper von Ratsuchenden auswirkt, und sucht Lösungen.“ Dazu könne das Umstellen eines Bettes gehören, aber auch ein „Steckergenerator“, der in jeder Steckdose zu verwenden sei. Laut Produktbeschreibung wandle er „die negativen, linkszirkularen Schwingungen des Stromkreises in rechtszirkulare Schwingungen“ um. Erwähnt werden in dem Artikel auch ein 278 Euro teures Armband und sein Hersteller. Es sei die „neueste Entwicklung“ des Unternehmens, schwärmt der Berichterstatter. Das Armband sollte positive und negative Ionen im menschlichen Körper in ein ausgeglichenes Verhältnis bringen: „Ein Überschuss von positiven Ionen im Körper kann laut (…) mit Stress, Depression, falscher Ernährung, Konzentrationsmangel, Erschöpfungszuständen und anderen Einflüssen zusammenhängen“. Eine Leserin der Zeitung sieht presseethische Grundsätze verletzt. Sie spricht von einer kritiklosen Darstellung durch den Autor des Beitrages und kritisiert, dass die Zeitung Bauernfängerei, Betrug und Scharlatanerie als Wahrheit darstelle. Einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht sieht die Beschwerdeführerin darin, dass der Journalist offenbar die von ihm dargestellten „Tatsachen“ nicht nachrecherchiert habe, obwohl sie sich bereits bei oberflächlicher Prüfung als „unwirksam und an der Grenze zum Betrug“ erweisen würden. Online sei der Artikel, so die Leserin weiter, unter der Rubrik „Gesundheit“ erschienen. Alle geschilderten Produkte und Methoden hätten jedoch keinen wissenschaftlich messbaren Nutzen. Der Artikel sei geeignet, bei Kranken falsche Hoffnungen zu wecken. Die Rechtsabteilung des Verlages spricht von einer neutralen Beschreibung einer einmal im Jahr stattfindenden Messe. Die kritisierten Produkte und Methoden seien ohne jede Wertung der Redaktion dargestellt worden. Für den Leser sei deutlich erkennbar, dass sich die Redaktion weder eingehend inhaltlich mit den Angeboten auseinandergesetzt habe, noch diese in irgendeiner Form bewerte oder gar empfehle.