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Frau legt Wert auf Nennung ihres Namens

Nachrichtenmagazin berichtet über Zustände im Norden von Mali

Die Herrschaft der Islamisten im Norden Mali ist Thema in einem Nachrichtenmagazin. Der Autor des Beitrages, ein Journalist aus Bamako, der Hauptstadt des afrikanischen Landes, stellt im Text eine junge Frau vor, die sich gemeinsam mit einer Gruppe von Frauen gegen das im Land herrschende Regime wehrt. Ihr Name wird ebenso genannt wie andere Details zu ihrer Person. So nennt das Magazin ihr Alter und den Stadtteil, in dem sie mit ihrem Freund lebt. Ein Leser der Zeitschrift vermutet, dass die Redaktion die junge Frau durch diese Angaben in Gefahr gebracht habe. Über das Internet werde sie für die islamistischen Machthaber identifizierbar. Die Redaktion wäre verpflichtet gewesen, die Frau zu anonymisieren. Nach Meinung der Rechtsabteilung des Nachrichtenmagazins ist die Beschwerde zwar im Ansatz nachvollziehbar, aber letztlich doch nicht begründet. Die namentlich genannte Frau, eine Apothekerin, habe nicht nur darum gebeten, die Situation im Norden Malis der Öffentlichkeit auch und gerade anhand ihres Falles bekannt zu machen. Sie habe vielmehr ausdrücklich eingewilligt, mit ihrem vollen Namen genannt zu werden. Sie habe sich bewusst entschieden, ihren Widerstand gegen die Islamisten ganz offen zu artikulieren, und sei sich der daraus für sie resultierenden Risiken voll bewusst gewesen.