Ein Hubschrauber und 80 Grindwale
Tierschützer muss zugeben: Der Flug hat nicht stattgefunden
Ein Steuerberater reist zu den Färöer-Inseln, um gegen das Abschlachten von Walen zu demonstrieren. Ein Online-Portal berichtet über die Aktion aufgrund der Information durch die Tierschützer. Der Steuerberater und ein Freund – beide engagieren sich in einer Tierschutzorganisation - hätten einen Hubschrauber gechartert, nachdem sie einen Hinweis bekommen hätten, dass 80 Grindwale vor der Inselgruppe gesichtet worden seien. Der Plan der beiden: Mit Hilfe des Helikopters die Tiere zurück ins offene Meer zu geleiten. Parallel sei die dänische Polizei informiert worden, die die bereits vorbereitete Jagd auf die Tiere gestoppt habe. Ein Nutzer des Online-Portals zweifelt die Aussage der Tierschützer und damit die Berichterstattung samt ihrem Wahrheitsgehalt an. Er selbst habe die einzige Helikopter-Gesellschaft auf den Färöer-Inseln angeschrieben und von ihr erfahren, dass an dem beschriebenen Tag ein Hubschrauber weder für die Walbegleitung noch für die Waljagd gechartert worden sei. Der Wahrheitsgehalt der Meldung sei von dem Online-Redakteur offensichtlich nicht mit der gebotenen Sorgfalt geprüft worden. Für das Online-Portal antwortet die für den kritisierten Beitrag verantwortliche Redaktion. Sie weist den Vorwurf zurück, gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen zu haben. Es sei richtig, dass der Tierschützer die Grundinformation per E-Mail an die Redaktion geschickt habe. Er sei der Redaktion seit Jahren als engagierter Wal- und Delfinschützer bekannt. Es habe aufgrund guter Erfahrungen kein Zweifel an der Richtigkeit seiner Angaben bestanden. Mehrere Nachrichtenagenturen hätten den Vorgang ebenfalls aufgegriffen. Eine Nachfrage bei dem Charterunternehmen für Hubschrauberflüge habe die Redaktion nicht für erforderlich gehalten. Als die Redaktion vom Beschwerdeführer mit dem Ergebnis seiner Recherche konfrontiert worden sei, habe sie sofort den Tierschützer kontaktiert. Dieser habe zugegeben, dass der fragliche Hubschrauberflug nicht stattgefunden habe. Mit dieser öffentlichen Richtigstellung sei die Redaktion der eingeforderten Sorgfaltspflicht nachgekommen.