„Nun auch noch Luther“
Engagierte Diskussion um Straßenumbenennungen in einer Kleinstadt
In einer Kleinstadt im Verbreitungsgebiet einer Regionalzeitung berichtet diese unter der Überschrift „Nun auch noch Luther“ über die voll entbrannte Diskussion um einige Straßenumbenennungen. Die Zeitung schreibt, der namentlich genannte Diakon einer ebenfalls genannten katholischen Kirchengemeinde habe sich mit einem Brief an den Bürgermeister gewandt. Die Zeitung zitiert ausführlich aus dem Schreiben, in dem der Verfasser sich gegen die Umbenennung einer Straße in „Martin-Luther-Straße“ ausspricht. Beschwerdeführer ist der im Artikel genannte Diakon. Das Schreiben, aus dem der Artikel zitiert, sei Teil eines Antrags an den Gemeinderat gewesen. Es sei als Bestandteil einer öffentlichen Beschlussvorlage des Rates im Internetauftritt der Stadt veröffentlicht worden. Dabei seien die personenbezogenen Daten nicht anonymisiert worden. Wie die Stadt zwischenzeitlich selbst habe zugeben müssen, sei die Veröffentlichung unter Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen erfolgt. Der Beschwerdeführer stellt fest, dass auch die Veröffentlichung seines Namens und seiner Tätigkeit als Diakon durch die Lokalredaktion unzulässig sei, weil sie seine Persönlichkeitsrechte missachte. Die Redaktion habe zudem in unzulässiger Weise und ohne sein Wissen Recherchen zu seiner Person durchgeführt. Er habe die Eingabe an den Rat als Privatperson gemacht, seine ehrenamtliche Funktion als Diakon aber nicht erwähnt. Der Beschwerdeführer ist weiterhin der Ansicht, durch die Berichterstattung werde eine bewusste Diskriminierung versucht, weil bei anderen Eingaben die Anonymität gewahrt worden sei. Der Chefredakteur der Zeitung teilt mit, das ausführliche Schreiben des Beschwerdeführers sei von der Verwaltung zu den Sitzungsunterlagen an die Kommunalpolitiker der Stadt gegeben und auch an die Lokalredaktion geschickt worden. Der gesamte Vorgang sei im Internet nachzulesen. In der Öffentlichkeit sei eine Diskussion aufgeflammt, mit deren Intensität der Beschwerdeführer offensichtlich nicht gerechnet habe. Später habe dieser in einem Schreiben, das auch der Redaktion zuging, um Entschuldigung dafür gebeten, dass durch seine Äußerungen über Luther ein kränkender oder beleidigender Eindruck entstanden sei. Der Chefredakteur beendet seine Stellungnahme mit dem Hinweis, dass die Redaktion auch bei anderen Eingaben die Namen der Einsender veröffentliche. Sie sei der Auffassung, dass der Zugriff auf diese Informationen rechtlich in Ordnung sei.