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Autor spricht von „polnischen Lagern“

Korrekt wäre „Deutsche Lager im besetzten Polen“ gewesen

Die Online-Ausgabe einer überregionalen Tageszeitung veröffentlicht einen Beitrag unter der Überschrift „BGH schämt sich für Antiziganismus“. Im Artikel geht es um ein gemeinsames Symposium des Bundesgerichtshofs und des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma. Dabei ist die Rede davon, dass Sinti und Roma 1940 in „polnische Lager“ deportiert worden seien. Ein Leser der Zeitung stellt in seiner Beschwerde an den Presserat fest, dass es keine „polnischen Lager“ gegeben habe. Es sei unbestritten, dass es sich um die Deportation in deutsche Konzentrationslager gehandelt habe. Ein Leser habe die Redaktion auf die falsche Formulierung aufmerksam gemacht. Eine Korrektur sei nicht erfolgt. Der Autor weist darauf hin, dass die Formulierung „polnische Lager“ zweierlei bedeuten könne. Dass die Lager sich auf polnischem Boden befunden hätten oder dass sie von Polen betrieben worden seien. Selbstverständlich habe er damit ausschließlich den ersten Inhalt zum Ausdruck bringen wollen. In der Berichterstattung sei es offenkundig um die geographische Beschreibung des Zielortes, also den Standort der Lager, gegangen. Dass Polen 1940 unter deutscher Besatzung gestanden habe, könne als bekannt vorausgesetzt werden. Der Autor hält deshalb die mehrdeutige Formulierung „polnische Lager“ nicht für unwahr, sondern allenfalls für missverständlich.