Entscheidungen finden

„Der Polizeistaat hat seine Zähne gezeigt“

Beamte durchsuchten Feuerwehr ohne einen Durchsuchungsbeschluss

In einer Großstadt in den neuen Bundesländern berichtet die örtliche Zeitung über eine polizeiliche Durchsuchung bei der freiwilligen Feuerwehr. Die Redaktion kommentiert das Geschehen unter der Überschrift „Polizeiwillkür“. Die Beamten hätten sich Zutritt zu den Gebäuden verschafft, obwohl sie keinen Durchsuchungsbeschluss gehabt hätten. Auch das Innenministerium sei eingeweiht gewesen. Der Wehrführer wird mit der Äußerung zitiert, die Kriminalpolizei habe „weder einen Durchsuchungsbeschluss noch eine Anordnung der Staatsanwaltschaft“ vorgelegt. Auch das von ihm ausgesprochene Hausverbot habe nichts genützt. Auftraggeber der Durchsuchung – so berichtet die Zeitung – sei die Staatsanwaltschaft gewesen. Hintergrund sei der Verdacht, dass jemand Informationen der Leitstelle über Einsätze an Journalisten weitergereicht habe. Im Kommentar heißt es, der Polizeistaat habe in der Stadt seine Zähne gezeigt. Die Durchsuchungen und Blockaden der Feuerwehrwachen müssten Konsequenzen haben. Wenn es stimme, dass sowohl Kriminalpolizei als auch Landeskriminalamt ohne Legitimation, also Durchsuchungsbeschluss, die Wachen auf den Kopf gestellt hätten, dann sei dies Willkür, ein Vorgehen wie in finsteren Diktaturen. Der Autor meint, ein Vorgehen wie im Wilden Westen, wo der Sheriff erst schieße und dann frage, sei inakzeptabel. Leider habe keine der beteiligten Behörden Worte der Erklärung gefunden. Die Pressesprecherin des Polizeipräsidiums wendet sich mit einer Beschwerde an den Presserat. Die Durchsuchung sei in Anwesenheit und im Einvernehmen der Vertreter der Stadt und mit Beteiligung des Rechtsamts erfolgt. Ein richterlicher Beschluss sei daher nicht erforderlich gewesen. Unstimmigkeiten zwischen Vertretern der Stadt und den Wehrführern hätten die Staatsanwaltschaft veranlasst, die Fortführung der Durchsuchung wegen Gefahr im Verzug anzuordnen. Man habe befürchtet, dass Beweismittel verloren gehen könnten. Die Polizeivertreterin spricht von einem Pressevorbehalt der Staatsanwaltschaft, so dass Medienanfragen nicht umfassend hätten beantwortet werden können. Der Artikel zeichne sich durch Kenntnisdefizite und Fehlinformationen aus, wodurch ein schlechter und unzutreffender Eindruck von dem Polizeieinsatz vermittelt worden sei. Darüber gehe der Kommentar mit Begriffen wie „finstere Diktatur“, „Polizeiwillkür“ etc. noch hinaus. Es sei unerträglich, dass der Autor zum Zeitpunkt der Durchsuchungsmaßnahmen der Polizei unrechtmäßiges Handeln unterstellt habe, nachdem er keine weiteren Informationen zum Sachverhalt habe erlangen können. Damit beschädige er nicht nur das Ansehen aller Polizeibeamtinnen und –beamten, sondern auch das Vertrauen der Bürger in deren rechtsstaatliches Handeln. Der Chefredakteur der Zeitung berichtet, die zuständige Lokalredaktion und die Autoren der beanstandeten Beiträge hielten den damaligen Polizeieinsatz auch aus heutiger Sicht für unangemessen. Das hätten auch das Amtsgericht und später das Landgericht festgestellt. Weder Polizei, Landespolizei, Innenministerium, Stadtverwaltung noch die Staatsanwaltschaft hätten sich in der Lage gesehen, den Einsatz zu erklären.