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Eine unverhältnismäßige Bewertung

Zeitung stellt die Glaubwürdigkeit eines Lokalpolitikers in Frage

Eine Regionalzeitung beschäftigt sich unter der Überschrift „Wahlanalyse im Schneckentempo“ mit dem schlechten Abschneiden eines CDU-Kandidaten bei der Landratswahl. Die nach der Wahl angekündigte parteiinterne Analyse liege auch sechs Monate nach dem Wahltermin noch nicht vor. Abschließend beschäftigt sich der Autor mit einer Fußverletzung des gescheiterten Kandidaten. Dieser erzähle, dass er sie sich beim Joggen zugezogen habe. Mittlerweile verdichteten sich jedoch die Anzeichen, dass die Verletzung bei einem Fallschirmsprung entstanden sei. Da könne es nicht verwundern, so die Redaktion, dass die „Glaubwürdigkeit des Kandidaten bis ins Mark erschüttert“ sei. Ein Leser der Zeitung kritisiert, dass diese die politische Glaubwürdigkeit des CDU-Politikers in Zweifel ziehe, indem sie auf eine unklare Ursache einer Verletzung hinweise. Die Berichterstattung sei herabwürdigend und verletze das Persönlichkeitsrecht des Politikers. Der Chefredakteur der Zeitung hält das Verhalten des Autors für korrekt. Wenn der Verfasser das öffentliche Kaschieren der Ursache für eine Fußverletzung durch den Lokalpolitiker zum Gegenstand von kritischen Anmerkungen mache, sei dies sowohl mit dem Grundrecht der Meinungsfreiheit vereinbar und auch von der öffentlichen Aufgabe der Medien gedeckt, sich fundiert kritisch mit Vorgängen im politischen Leben zu befassen. Die Redaktion verfügte über gesicherte Informationen aus glaubwürdiger Quelle, dass die Verletzung auf einen Fallschirmsprung zurückzuführen sei. Der Betroffene selbst habe zu keiner Zeit der Darstellung in dem Artikel widersprochen noch rechtliche Schritte gegen die Zeitung eingeleitet. Von einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Mannes könne somit keine Rede sein.