Streit um Interessen unter der Sonne
Zeitschrift nimmt ein „Verfahrenes Verfahren“ unter die Lupe
„Verfahrenes Verfahren“ titelt eine Zeitschrift im Oktober 2011. Es geht um Konflikte in der Solarenergiebranche. Diese entzünden sich am RAL-Gütezeichen Solar, einem Qualitätsstandard für Solaranlagen. Die Redaktion berichtet über einen offenen Brief, den die Fachausschüsse der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) an alle Unternehmen geschrieben haben, die als Mitglieder der RAL-Gütegemeinschaft Solaranlage das Gütesiegel tragen. In dem Brief wird der Entwurf für die neuen Güte- und Prüfbestimmungen des Gütezeichens stark kritisiert. Beschwerdeführer ist der Vorstand der RAL-Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V., der der Redaktion Verstöße gegen die Ziffern 2 (Journalistische Sorgfaltspflicht) und 6 (Trennung von Tätigkeiten) vorwirft. Der Hauptvorwurf: Die Redaktion habe mit keinem der Beteiligten gesprochen (RAL Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen, Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie, RAL Institut für Güte- und Prüfbestimmungen). Sie hätte recherchieren müssen, ob die Vorwürfe der Fachausschüsse stimmen. Die Redaktion könne außer dem offenen Brief eines Landesverbandes der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) vom Juli 2011 keine weitere Quelle vorweisen. Dieser Brief sei vom Bundesvorstand der DGS sofort zurückgenommen worden. Der Inhalt des zurückgezogenen Schreibens sei von der Redaktion wahrheitswidrig als Verfahrensstand vom Oktober 2011 dargestellt worden. Die RAL Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen wirft dem Verlag zudem vor, den Umsatz der eigenen Qualitätssicherungsabteilung steigern zu wollen. Der Verlag biete eigene Qualitätstest und Testdienstleistungen an. Der Autor des kritisierten Beitrages werbe seit Jahren für das verlagseigene Gütezeichen. Dieses solle als angebliches unabhängiges Gütezeichen am Markt aufgebaut werden. Die Rechtsvertretung der Zeitschrift erläutert, in dem fraglichen Beitrag gehe es um eine vereinsinterne Auseinandersetzung zwischen DGS und RAL Gütegemeinschaft. Die Redaktion stütze ihre Behauptungen auf den offenen Brief eines Mitgliederverbandes. Eine weitere Quelle sei die Aussage eines DGS-Mitarbeiters, der anonym bleiben wolle. Er habe der Redaktion gegenüber Interna glaubwürdig dargelegt. Die Rechtsabteilung hätte es jedoch für angemessen gehalten, wenn die Redaktion alle Beteiligten zum Thema befragt hätte. Dies habe sie im Nachhinein erkannt. Den Vorwurf, die Zeitschrift wolle mit dem Artikel das RAL-Gütezeichen zugunsten des eigenen Qualitätstest schwächen, weist der Verlag zurück. Die Zeitschrift veröffentliche und bewerte nur Testergebnisse. Ein Prüfsiegel verleihe die Zeitschrift nicht. Sie führe auch keine Qualitätstests durch. Solche würden von einer unabhängigen Firma ausgeführt (deren Name enthält allerdings den Titel der Zeitschrift, d. Red.).