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Rücken-Martyrium und Schleichwerbung

Der Redaktion wird sensiblerer Umgang mit Kontaktdaten empfohlen

Die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung berichtet unter der Überschrift „Junge Frau (23) von Rücken-Martyrium erlöst“ über einen Fall, bei dem Rückenschmerzen durch eine Operation beseitigt wurden. An drei Stellen wird auf die Praxis des behandelnden Arztes hingewiesen. Genannt werden Anschrift, Telefonnummer und Homepage des Mediziners. Ein Nutzer des Internet-Auftritts der Boulevardzeitung sieht einen Fall von Schleichwerbung. Die Chefredaktion weist darauf hin, dass die Redaktion in eigenem Ermessen entscheide, über welche Ärzte und Behandlungsmethoden sie berichte. Nach Ansicht der Medizin-Redaktion handele es sich bei der vorgestellten Methode um einen Erfolg versprechenden Behandlungsansatz, über den man die Leser habe informieren wollen. Dabei stehe es der Redaktion frei, die Kontaktdaten des betreffenden Arztes zu nennen. Geschäftliche Interessen des Arztes hätten bei der Entscheidung für die Berichterstattung keine Rolle gespielt. Es handele sich demnach nicht um einen Fall von Schleichwerbung. (2010)