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Mutmaßlicher Kunstfälscher im Blickpunkt

Wochenzeitung hätte den Namen auch komplett nennen dürfen

Unter der Überschrift „Falsche Etiketten. Ein Kunstfälschungsskandal erschüttert das Vertrauen in die Experten“ berichtet eine Wochenzeitung über Kunstfälschungen. Der mutmaßliche Fälscher wird als „Wolfgang B.“ bezeichnet. Der Autor verweist auf einen Artikel, der 2006 in einem Nachrichtenmagazin erschienen sei. Darin war mit vollem Namen über Wolfgang B.´s Schönheitsoperation berichtet worden. Der Betroffene damals: „Nicht mal meine Freunde haben was gemerkt.“ Ein Leser der Zeitung meint, der mutmaßliche Kunstfälscher sei über das Zitat in Verbindung mit dem Magazin-Artikel identifizierbar, wo der komplette Name gestanden hatte. Dies sei mit Ziffer 8, Richtlinie 8.1, des Pressekodex (Nennung von Namen/Abbildungen) nicht vereinbar. Der Rechtsanwalt der Wochenzeitung verweist auf das Nachrichtenmagazin und auf andere Medien, die den kompletten Namen des mutmaßlichen Kunstfälschers veröffentlicht hätten. Im jetzt kritisierten Artikel jedoch sei der Name nur abgekürzt wiedergegeben worden. Die Redaktion hätte auch sonst keine Hinweise gegeben, durch die der Mann hätte identifiziert werden können. Die Tatsache, dass er im Internet im Zusammenhang mit einem Kunstskandal namentlich genannt werde, sei nicht kausal auf die Wochenzeitung zurückzuführen. Der Artikel hätte auch unter voller Namensnennung gebracht werden können, da es sich um einen der größten Kunstskandale der letzten Jahre in Europa handele. (2010)