Zurückhaltung bei Suizid-Berichterstattung
Nachrichtenmagazin über Polizei-Informationen nach Williams-Suizid
„So fand sein Assistent den toten Robin Williams“ überschreibt die Online-Ausgabe eines Nachrichtenmagazins ihren Bericht über die Pressekonferenz der amerikanischen Polizei nach dem Suizid des Schauspielers. Ein Gerichtsmediziner wird zitiert, der angegeben habe, dass der Assistent Williams sitzend gefunden habe, regungslos und nicht mehr ansprechbar. Er sei angezogen gewesen und habe einen Gürtel um den Hals gehabt. Das andere Ende des Gürtels sei zwischen einer Schranktür und dem Türrahmen befestigt gewesen. Zum Bericht gehört ein Video, das die Pressekonferenz der US-Polizei wiedergibt. Ein Leser des Magazins sieht in dem Bericht eine Sensationsberichterstattung über einen Suizid. Auch wenn nur Details genannt würden, die von der Polizei herausgegeben worden seien, sei die Form der Veröffentlichung nicht angemessen. Es hätte ausgereicht zu berichten, dass sich Williams wahrscheinlich nach Depressionen das Leben genommen habe. Die Chefredaktion der Online-Ausgabe des Nachrichtenmagazins stellt fest, dass das beanstandete Video von einer Agentur stamme, die die redaktionelle Hoheit für den Film habe. Solche Videos würden von der Redaktion nicht bearbeitet, sondern automatisiert veröffentlicht. Bei Eingang der Beschwerde sei die vereinbarte Standzeit des Videos bereits abgelaufen gewesen. Die beanstandeten Details seien in der nüchternen Atmosphäre einer Polizei-Pressekonferenz genannt worden. Sie hätten Medien in aller Welt zur Verfügung gestanden.