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Anonymität nicht mehr gewährleistet

Zeitung veröffentlicht ein Foto von einem Alkoholiker-Treffen

Die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung berichtet unter der Überschrift „Stunden vor seinem Tod war er bei den Anonymen Alkoholikern“ über den Schauspieler Robin Williams. Zum Artikel gestellt ist ein Foto, das offenbar heimlich aufgenommen wurde und Williams bei dem Treffen zeigt. Die Redaktion schreibt, dass sich der Schauspieler später erhängt habe. Seine Assistentin habe ihn gefunden, in sitzender Position und mit einem Gürtel um den Hals. Die Totenstarre habe da bereits eingesetzt. Neben ihm habe ein Messer gelegen, mit dem er sich offensichtlich Schnittwunden an einem Handgelenk zugefügt habe. Eine Leserin und ein Leser der Zeitung wenden sich mit Beschwerden beim Presserat gegen die Veröffentlichung des Fotos. Beide gehen davon aus, dass es wohl ohne Zustimmung des Betroffenen gemacht worden sei. Der Beschwerdeführer kritisiert, dass die Zeitung Williams in einer Situation zeige, die dem Kernbereich der Intimsphäre zuzuordnen sei. Dieser sei auch bei Prominenten besonders geschützt. Dies gelte selbst dann, wenn die Betroffenen inzwischen verstorben seien. Eine verhängnisvolle Wirkung könne von solchen Veröffentlichungen auf Menschen mit Alkoholproblemen ausgehen. Sie könnten davon abgeschreckt werden, bei Organisationen wie den Anonymen Alkoholikern Hilfe zu suchen. Sie müssten befürchten, eben nicht anonym zu bleiben. Die Beschwerdeführerin sieht das offensichtlich ohne Zustimmung von Robin Williams angefertigte und veröffentlichte Foto als unangemessen sensationell an. Das öffentliche Interesse am Gesichtsausdruck eines Menschen im nicht-öffentlichen Raum, der so leide, dass er sich wenig später das Leben genommen habe, sei unter keinen Umständen begründbar. Das Justiziariat der Zeitung geht von einer Verletzung presseethischer Grundsätze nur dann aus, wenn eine Person zum Objekt herabgewürdigt werde. Das sei hier nicht der Fall. Das Foto zeige Williams in seiner Menschlichkeit insgesamt. Somit liege kein Verstoß gegen Ziffer 1 des Pressekodex (Achtung der Menschenwürde) vor. Das Bild müsse im Zusammenhang mit dem Text gesehen werden. Der Schauspieler habe sich mehrmals zu seinem Kampf gegen seine Kokain- und Alkoholsucht geäußert. Die Aufnahme habe einen hohen dokumentarischen Wert, da sie das letzte Bild vor seinem Tod sei. Auch gegen Ziffer 8 (Persönlichkeitsrechte) habe die Redaktion nicht verstoßen. Der Suizid von Robin Williams sei ein zeitgeschichtliches Ereignis von weitreichendem öffentlichem Interesse. Auch könne von einem Verstoß gegen Ziffer 11 (Sensationsberichterstattung) des Pressekodex nicht die Rede sein. Das Foto diene lediglich der Dokumentation, dass Williams tatsächlich an einem Treffen der Anonymen Alkoholiker teilgenommen habe.