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„Ein gutes Land zum Einbrechen“

Redaktion erweitert aus eigenen Stücken eine Aussage vor Gericht

„Ein gutes Land zum Einbrechen“ – so überschreibt die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung einen Gerichtsbericht. Es geht um drei Rumänen, die sich zu verantworten haben. Die von den Angeklagten während der Verhandlung geäußerte Ansicht, „Deutschland ist ein gutes Land“ wird von der Redaktion erweitert bzw. interpretiert mit „Deutschland ist ein gutes Land zum Einbrechen“. Diese Formulierung wird in der Überschrift mit Anführungszeichen wiedergegeben. Ein Nutzer der Online-Ausgabe sieht in der Auslegung der Redaktion eine Diskriminierung, durch die Ausländerhass geschürt werde. Die Chefredaktion nimmt mit dem einleitenden Hinweis Stellung, dass der Artikel sich mit einer Bande Krimineller befasse, die nach Deutschland eingereist seien und innerhalb von fünf Tagen 19 Einbrüche begangen hätten. Es müsse erlaubt sein, auf die Nationalität der Einbrecher hinzuweisen, um dem Leser das Verständnis des Gesamtzusammenhangs zu ermöglichen. Wenn die Angeklagten im Prozess aussagten, Deutschland sei „ein gutes Land“, so sei die von der Redaktion getroffene Schlussfolgerung im Hinblick auf den offensichtlichen Beweggrund ihrer Einreise nahe liegend. Es zeuge von falsch verstandener political correctness, in die Überschrift Fremdenfeindlichkeit hineinzuinterpretieren. (2010)