„Doppelmörder“ ist ein falscher Ausdruck
Zeitung korrigiert sich selbst und räumt ihren Fehler ein
Die Online-Ausgabe einer Tageszeitung rezensiert unter der Überschrift „Die Heimat neonazistischer Gewalt“ ein Buch. Dessen Autor erinnert an den „Doppelmörder K. D.“ (voller Name genannt) und viele andere, die immer wieder und gern als „Einzeltäter“ bezeichnet werden. Alle diese „Einzeltäter“, so der Buchautor, hätten ihre ideologische Heimat in der NPD. Beschwerdeführer in diesem Fall ist der erwähnte K. D., der seit 1997 in der Justizvollzugsanstalt Lübeck eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßt. Er war wegen des Mordes an einem Polizisten verurteilt worden. Auf der Flucht vor der Polizei kam es zu einem Schusswechsel, bei dem ein Polizist getötet und ein weiterer schwer verletzt worden war. K. D. ist der Ansicht, der Artikel verstoße gegen presseethische Grundsätze. So sei sein Name in der Zeitung genannt worden, obwohl er sich in der Resozialisierungsphase befinde. Es sei falsch, ihn als „Doppelmörder“ zu bezeichnen. Wahrheitswidrig werde seine Einzeltäterschaft angezweifelt. Schließlich sage ihm die Zeitung eine Verbindung zur NPD nach, die es nie gegeben habe. Der Chefredakteur der Zeitung berichtet, dass die Redaktion nach Rücksprache mit einem Rechtsanwalt den Beitrag korrigiert, jedoch auf eine ausführliche Richtigstellung verzichtet habe, da dies die neuerliche Nennung des Namens von K. D. bedeutet hätte. Der Betroffene werde in dem Online-Beitrag nicht mehr als Doppelmörder bezeichnet.