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Horrorfoto im Großformat auf der Titelseite

Präsentation verletzt presseethische Grundsätze

Ein seitenhohes Bild des entweder schwer verletzten oder schon toten libyschen Diktators ist auf der Titelseite einer Boulevardzeitung abgedruckt. Er ist blutüberströmt. Die Überschrift lautet „Das blutige Ende des Diktators – Kopfschuss für Gaddafi“. Ein Leser der Zeitung erkennt einen Verstoß gegen die Ziffern 1 und 11 des Pressekodex. (Achtung der Menschenwürde und Sensationsberichterstattung bzw. Jugendschutz) Die Veröffentlichung des großformatigen Bildes verletze die Menschenwürde. Er sieht einen Verstoß gegen den Jugendschutz durch eine gewaltverherrlichende Darstellung. Die Zeitung habe überall offen ausgelegen, so dass Kinder und Jugendliche diesem Foto an Zeitungständen ausgesetzt gewesen seien. Die Chefredaktion der Zeitung berichtet, es habe auf die Veröffentlichung viele Reaktionen gegeben. Auch habe die Redaktion selbst über den Fall heiß diskutiert. Außer Zweifel stehe, dass es sich bei dem Foto um ein wichtiges Dokument der Zeitgeschichte handele. Die abgedruckten Gaddafi-Fotos zeigen blutig und grausam, wie ein Despot ende, der vier Jahrzehnte lang sein Land grausam unterdrückt habe. Auf den Großteil der Libyer hätten die Bilder befreiend gewirkt, für westliche Augen seien sie eine Zumutung. Der Chefredakteur hält es für die Pflicht der Redaktion, über dieses Ereignis in Wort und Bild zu berichten. (2011)