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PR-Text in Bericht übernommen

Trennung von redaktionellen und werblichen Inhalten missachtet

Die Online-Ausgabe einer Regionalzeitung berichtet über den Einsatz einer neuen digitalen Notizwand bei einer Agentur. Deren Vorstand äußert sich sehr positiv über das „interaktive Raummodul“. Ein Leser der Zeitung sieht in der Berichterstattung einen doppelten Verstoß gegen das Gebot der Trennung von redaktionellen und werblichen Inhalten. Zum einen moniert der Beschwerdeführer Schleichwerbung für die Agentur und gleichzeitig für den Hersteller des Produkts. Der Chefredakteur der Zeitung teilt mit, der Autor habe vor Ort recherchiert und mit den Beteiligten gesprochen. Es handele sich bei der digitalen Notizwand um ein neues Produkt, das bislang nirgendwo sonst in Deutschland im Einsatz sei. Es werde im Beitrag auch nicht beworben. Die Redaktion habe weder eine Internetadresse noch eine Preisangabe veröffentlicht. Der Beitrag – so der Chefredakteur weiter – sei von öffentlichem Interesse, da es sich bei der Agentur um ein aufstrebendes Unternehmen handele, das im vergangenen Jahr einen Wirtschaftspreis gewonnen habe und mit bemerkenswerten Wachstumsraten von sich reden mache.