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Frau tötet Ehemann, Sohn und Krankenpfleger

Online-Ausgabe einer Zeitung bringt Fotos von Täterin und Opfern

Eine Boulevardzeitung berichtet in der Online-Ausgabe an zwei Tagen über eine Bluttat in Lörrach. Überschriften: „Das sind die Opfer der Amok-Läuferin“, „Das ist die Amok-Läuferin“ und „Lief Sabine R. Amok, weil ihr Mann eine neue Freundin hatte?“. Die Frau hatte ihren Mann und ihren kleinen Sohn in ihrer Wohnung getötet. Anschließend erstach sie im gegenüber liegenden Krankenhaus einen Krankenpfleger. Dort wurde sie von der Polizei erschossen. Die Beiträge sind mit Fotostrecken bebildert. Sie zeigen unter anderem die Täterin den getöteten Ehemann und den gemeinsamen Sohn Der Text unter den Bildern nennt die Vornamen der Abgebildeten. Ein Nutzer der Internet-Ausgabe sieht in der Berichterstattung mehrere Verstöße gegen den Pressekodex. Er wirft der Redaktion vor, persönliche Daten der Familie veröffentlicht zu haben. Weder Täterin noch Opfer seien unkenntlich gemacht. Als „besonders widerlich“ empfinde er die Darstellung des Kindes mit seinem Vater. Der Beschwerdeführer bezweifelt, dass die Redaktion die Erlaubnis zum Abdruck der Bilder gehabt habe. Gezeigt würden Privataufnahmen, die nur aus dem Besitz der Toten oder dem familiären Umfeld stammen könnten. Die Rechtsabteilung der Zeitung weist den Vorwurf zurück, gegen presseethische Grundsätze verstoßen zu haben. Dies gelte auch im Hinblick auf den neuen Praxisleitfaden zur Amok-Berichterstattung. Der Fall habe aufgrund der Brutalität des Vorgehens und der Tatsache, dass erstmals eine Frau Täterin gewesen sei, große mediale Aufmerksamkeit gefunden. Die Redaktion habe versucht, Erklärungsansätze zu liefern und die Tat – auch mit Bildern der Familie – für die Öffentlichkeit begreifbarer zu machen. Bei der Beschaffung der Bilder seien keine unlauteren Methoden angewandt worden. Die Fotos seien von den Hinterbliebenen an die Presse übergeben worden. Dies hatte aus Sicht der Familie den Zweck, das Unfassbare ein wenig begreifbar zu machen. Die Frau sei eine relative Person der Zeitgeschichte gewesen, zu der sie als erste Amok laufende Frau geworden sei. Schließlich weist die Rechtsabteilung den Vorwurf der unangemessen sensationellen Darstellung zurück. (2010)