Demonstranten als „roten Abschaum“ bezeichnet
Linke und Rechte wegen Asylbewerberheim auf Konfrontationskurs
In einem kleinen sächsischen Ort soll ein ehemaliges Lehrlingswohnheim zu einem Haus für Asylbewerber umgewandelt werden. Die NPD hat einen Infostand eingerichtet, während die Antifa bzw. eine Antirassistische Initiative eine Demonstration gegen die NPD beantragt hat. Die Mehrheit der Bewohner hat sich im Rahmen einer Unterschriftenaktion gegen die Lösung Asylbewerberheim ausgesprochen. Die örtliche Zeitung kommentiert die angespannte Situation am Ort. Dieser habe ein Problem mit Rechten und Linken, die das Thema Asylbewerber für ihre jeweiligen Zwecke missbrauchen. Der Autor meint, der Wille der Unterzeichner sollte umgesetzt werden, da sonst der „braune und rote Abschaum und der Mob“ auch künftig die Nachrichten im Ort zu diesem brisanten Thema dominieren könnten. Wenn NPD und Antifa etwas für den Ort tun wollten, sollten sie ihm am besten fernbleiben. Die Beschwerdeführerin hat für die Antirassistische Initiative eine Demonstration gegen Rassismus angemeldet. Sie kritisiert einen Verstoß der Zeitung gegen presseethische Grundsätze. Sie selbst und die Antirassistische Initiative würden mit der Formulierung „roter Abschaum“ auf die niedrigste moralische Ebene gestellt. Die Redaktion verwende einen Begriff, der historisch zur Ausgrenzung von Gruppen und Personen aus der Gesellschaft benutzt worden sei. Der Autor des Kommentars stelle NPD und Antirassistische Initiative auf eine Stufe. Sie, die Beschwerdeführerin, beklagt sich auch darüber, dass sie im Kommentar namentlich genannt werde. Der Chefredakteur der Zeitung merkt an, schon mehrmals sei es im Umfeld von NPD-Auftritten und Gegendemonstrationen zu gewaltsamen Auseinandersetzungen gekommen. Daran habe sich auch die Beschwerdeführerin beteiligt. Der kleine Ort, um den es hier gehe, habe sich bei einer Demonstration praktisch im Ausnahmezustand befunden. Der beanstandete Kommentar müsse vor dem Hintergrund der extrem zugespitzten Diskussion und der befürchteten Ausschreitungen bewertet werden. Der Kommentator sehe die Gefahr, dass die Meinungshoheit rechten und linken Randalierern überlassen werde, die er zuspitzend als „braunen und roten Abschaum“ bezeichne. Damit meine er die oftmals vermummten, gewaltbereiten Randalierer, die sich nicht an die demokratischen Spielregeln hielten. Der Autor, so der Chefredakteur weiter, setze sich mit deren Verhalten in der Sache auseinander, nicht jedoch mit bestimmten Personen, Vereinigungen oder ähnlichem. Der Begriff „Abschaum“ werde seit dem 15. Jahrhundert umgangssprachlich für „schlechte, ausgestoßene Menschen und „Pöbel“ verwendet. Bezeichnenderweise tituliere die Beschwerdeführerin selbst die Bürgerinnen und Bürger von Gemeinden, die sich gegen die Einrichtung von Asylantenheimen aussprechen, in ihrem Blog als „BürgerInnen-Mob, der sich erhebt“. Sollten durch die Kommentierung die Gefühle der Beschwerdeführerin verletzt worden sein, so bitte die Chefredaktion, dies zu entschuldigen.