Sachlich über gutes Hören berichtet
Presserat kann in der Berichterstattung keine Schleichwerbung erkennen
Eine TV-Zeitschrift veröffentlicht einen Beitrag über den Einfluss der Hörfähigkeit auf die Gesundheit und entsprechende Vorsorge- bzw. Untersuchungsmöglichkeiten. Der Beitrag enthält das Logo des „Forums Gutes Hören“ sowie einen Hinweis auf Website und Telefonnummer zur „Woche des Hörens“. Ein Leser der Zeitschrift sieht in der Veröffentlichung Werbung in redaktioneller Aufmachung. Hier wäre nach seiner Auffassung der Hinweis „Anzeige“ erforderlich gewesen. Die Rechtsabteilung der Zeitschrift äußert zu Beginn ihrer Stellungnahme ihr Befremden darüber, dass der Presserat Beschwerden nachgehe, die derart substanzlos seien wie die vorliegende. Bei der Veröffentlichung handele es sich um einen redaktionellen Beitrag zum Thema Hören, in dessen Rahmen ein Experte des „Forum Gutes Hören“ zu Wort komme. Dies zu recht, da das Forum für eine ganze Branche stehe. Die Zeitschrift habe mit ihrer Kooperation dafür gesorgt, dass nicht einzelne Hörakustiker bzw. Unternehmen der Hörgeräteindustrie bevorzugt zitiert würden. Daher bittet die Rechtsabteilung, die Beschwerde zurückzuweisen oder gar nicht erst zu behandeln. (2010)