Unternehmerfamilie nach Anschlag im Versteck
Zeitung nennt bisherigen Aufenthaltsort – Opfersicherheit vorrangig
Gedruckt und online berichtet eine Boulevardzeitung über die Ermittlungen im Fall des Anschlages auf die Tochter eines Brandenburger Unternehmers am Stadtrand von Berlin. Überschrift: „Anschlagsopfer von Berliner Polizei geschützt“. Die Familie – so die Zeitung – lebe mittlerweile an einem geheimen Ort. Das Blatt veröffentlicht ein Foto von Mutter und Tochter auf dem Weg zur Mordkommission. Das gepixelte Bild zeigt die beiden von hinten; Name, Vorname und Alter sind genannt. Weil sich die Millionärsfamilie aus Angst vor weiteren Anschlägen in der Hauptstadt verstecke, leiste die Berliner Mordkommission Amtshilfe für die Kollegen aus Brandenburg. Die Familie solle für weitere Befragungen nicht immer zur Mordkommission nach Frankfurt/Oder pendeln müssen. Eine heiße Spur zu dem oder den Tätern gebe es bislang nicht. Die Zeitung berichtet weiterhin über den Fortgang der Ermittlungen. Dabei teilt sie auch mit, dass sich die Familie in einem bestimmten Hotel im Berliner Zentrum aufhalte. Dort sei ein Verdächtiger in einem Tarnanzug beobachtet und vorübergehend festgenommen worden. Ähnlich hätten Zeugen einen Verdächtigen im Zusammenhang mit dem Anschlag auf die Unternehmer-Tochter beschrieben. Der anfängliche Verdacht gegen den Mann habe sich jedoch nicht bestätigt. Die Zeitung berichtet weiter, die Familie habe ihren Aufenthaltsort erneut gewechselt. Die Berichterstattung trifft auf entschiedene Kritik der Unternehmerfamilie. Die Zeitung hätte den geheimen Aufenthaltsort nicht nennen dürfen. Ein öffentliches Interesse daran habe nicht bestanden. Aus Sicht der Beschwerdeführerin ist das schützenswerte Interesse der Opfer-Sicherheit weitaus höher einzuschätzen als das öffentliche Interesse an der Berichterstattung. Das gelte auch für den Ort, an dem sie von der Polizei befragt worden sei. Die Rechtsabteilung sieht den Pressekodex nicht verletzt. Die Vorgänge um die Familie seien in Berlin und Umgebung ein zeitgeschichtliches Ereignis gewesen. Der Unternehmer habe nach dem Anschlag die Öffentlichkeit gesucht und den Medien für Fragen zur Verfügung gestanden. Er habe auch öffentlichkeitswirksam eine Belohnung für Hinweise zur Ergreifung des Täters ausgelobt. Die Betroffenen hätten sich in dieser Sache ein Stück weit ihrer Privatsphäre entledigt. Die Abbildung von Mutter und Tochter auf dem Weg zur Mordkommission in der gewählten Art sei zulässig. Die Rechtsvertretung stellt fest, dass das genannte Hotel zum Zeitpunkt der Berichterstattung schon nicht mehr das Versteck der Familie gewesen sei. Die Nennung von Berlin als Zufluchtsort sei angesichts der Bevölkerungszahl der Stadt nicht zu beanstanden. (2011)