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Putins Kurs: Mehr als ein böser Traum?

Krim- und Ukraine-Politik verstößt gegen internationales Recht

In der Online-Ausgabe einer überregionalen Zeitung erscheint ein Kommentar mit der Überschrift „Und wenn Putins Kurs mehr ist als ein böser Traum?“ Der Autor schreibt, Europas Eliten hätten die Ukraine-Krise in naiver und gefährlicher Weise unterschätzt. (…) Und weiter: „Wir halten es aus unserer Logik immer noch nicht für wahrscheinlich, dass Putin einfach immer weitermacht – zu hohe Kosten, zu viel Risiko. Aber wenn wir etwas gelernt haben sollten in den vergangenen Monaten, dann dies: Unsere Logik ist nicht notwendigerweise auch die Putins. Wir sollten auf noch Schlimmeres vorbereitet sein.“ Es sei deshalb nicht ausgeschlossen, dass zukünftige Historiker sich einen Reim darauf machen müssten, wie Teile Europas erneut in Unfreiheit fallen konnten. Ein Nutzer der Online-Ausgabe sieht in mehreren Zitaten aus dem Beitrag Verstöße gegen die Ziffer 2 des Pressekodex (Journalistische Sorgfaltspflicht). Angebliche Fakten würden ohne jegliche objektiv nachvollziehbare Beweise dargestellt. Zitat 1: „…die anhaltende Aggression Russlands gegen die Ukraine müsste man längst als das bezeichnen, was sie ist: Krieg…“ Zitat 2: „…Wer jedoch vor zehn Monaten behauptet hätte, Russland würde sich die Krim und Teile der Ostukraine versuchen einzuverleiben, wäre als Spinner oder als ewiger kalter Krieger abgetan worden. Diese ´Spinnereien´ sind nun Wirklichkeit…“ Zitat 3: „… Und wozu bezahlen wir unsere Geheimdienste, wenn die offenbar nicht mitbekommen haben (oder es nicht für wichtig hielten), dass Putin fertige Pläne zur Invasion der Krim in den Schubladen bewahrte und schon vor Jahren angefangen hatte, in der Ukraine Separatistengruppen zu gründen und zu finanzieren, die als Bodentruppen für die russische Camouflage-Invasion dienen konnten?...“ Der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung stellt fest, dass die in der Berichterstattung genannten Fakten korrekt dargestellt sind. Putin habe mit seinem Vorgehen auf der Krim und in der Ostukraine das Budapester Memorandum von 1994, den Vertrag über die Schwarzmeerflotte von 1997, den ukrainisch-russischen Freundschaftsvertrag von 1997 und den in der UN-Charta festgeschriebenen Grundsatz der territorialen Unversehrtheit verletzt. Diese von den Autoren wiedergegebene Rechtsauffassung werde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen, der Bundesregierung, dem Europarat, der Europäischen Union, der Nato, der US-Regierung, der Regierung von Großbritannien und weiteren Regierungen bzw. Institutionen geteilt.