Minister-Aussagen ins Gegenteil verkehrt
Versuche zur Einigung auf eine Richtigstellung sind gescheitert
Eine Wirtschaftszeitung berichtet über die ablehnende Haltung der rot-grünen Landesregierung beim Thema Gentechnik. Sie schreibt über den dortigen Umweltminister: „(…) ist sich der Kluft zwischen dem Wunsch der Gentechnikgegner und der Wirklichkeit des Grundgesetzes wohl bewusst. Er will nicht sagen, dass es künftig keine Förderung mehr für die Gentechnik gibt, wie die Koalitionäre eigentlich festlegten. `Die Forschungsfreiheit gilt´, bekräftigt er. (…) hält sogar Freisetzungsversuche gentechnisch veränderter Pflanzen für richtig – auch wenn solche Felder in Deutschland immer wieder zerstört wurden.“ Der Pressesprecher des Ministeriums ist in diesem Fall Beschwerdeführer. Nach seiner Auffassung entspricht die Berichterstattung nicht den Ansprüchen an eine sorgfältige Recherche zu politischen Aussagen. Der Text gebe eine Äußerung des Ministers falsch wieder. Richtig sei, dass dieser Freisetzungsversuche ablehne. Er habe sich stets so geäußert. Diese Position sei zudem im Koalitionsvertrag von SPD und Grünen festgeschrieben. Auch im übrigen Text des Artikels werde mehrfach deutlich ausgeführt, dass der Umweltminister Freisetzungsversuche ablehne. Gleichwohl berufe sich die Autorin auf eine im Mail- und SMS-Verkehr verkürzte Antwort des Ministers im Zusammenhang mit der Autorisierung des Textes. Diese habe sie offenbar falsch verstanden und so die Aussagen in das inhaltlich exakte Gegenteil verkehrt. Alle Versuche, sich mit der Autorin auf eine Richtigstellung zu einigen, seien gescheitert. Eine Gegendarstellung sei von der Redaktion abgelehnt worden. Die Rechtsabteilung des Verlages weist den Vorwurf zurück. Im Mail- und SMS-Verkehr zwischen der Autorin und dem Minister seien Missverständnisse aufgetreten. So habe der Minister geschrieben: „Freisetzungsversuche lehne ich“. Die Redakteurin habe zurückgemailt: „Es muss wohl heißen: ´Freisetzungsversuche lehne ich ab´“. Antwort des Ministers: „Nein, Freisetzungsversuche ist m. E. richtig“. Dies - so die Rechtsvertretung – habe nur dahingehend verstanden werden können, dass Freisetzungsversuche aus Sicht des Umweltministers rechtmäßig seien. Der Minister habe das Angebot, in einem Leserbrief die nach seiner Meinung fehlerhafte Darstellung zu korrigieren, ausgeschlagen. Eine dann folgende Gegendarstellung sei aus formalen Gründen abgelehnt worden.