„Überfallartig“ am Arbeitsplatz verhaftet
Zeitschrift kritisiert Abschiebepraxis einer Ausländerbehörde
„Der übereifrige Abschieber“ überschreibt eine Zeitschrift ihren Bericht über die Abschiebung eines Armeniers. Der Autor kritisiert die Abschiebepraxis der Ausländerbehörde in diesem Fall und bezeichnet sie als „willkürlich und völlig abseits unserer zivilisatorischen Standards“. Nach Darstellung im Artikel ist der Abgeschobene „voll integriert“ gewesen. Er spreche fließend Deutsch, habe einen Job gehabt, ein halbes Jahr zuvor kirchlich geheiratet und „beim Standesamt war man auch schon“. Die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung sei nur noch eine Frage der Zeit gewesen. Doch dann sei die Ausländerbehörde gekommen und habe „ohne Not eine persönliche Tragödie geschaffen“, in dem sie den Mann überfallartig am Arbeitsplatz habe verhaften lassen. Ein Leser der Zeitschrift meint, der Artikel verletze das in Ziffer 2 des Pressekodex definierte Gebot der journalistischen Sorgfaltspflicht. Er kritisiert vor allem die Aussage im Artikel, bei dem Armenier handele es sich um einen „voll integrierten“ Ausländer. Einer Stellungnahme des Landesinnenministeriums sei zu entnehmen, dass dem Mann die Integration auch nach 12 Jahren Aufenthalt in Deutschland nicht gelungen sei. Falsch sei auch die Darstellung, der Armenier habe eine Eheschließung geplant. Das Innenministerium: „Erst am Tage der Abschiebung hat er vorgebracht, eine deutsche Staatsangehörige heiraten zu wollen.“ Der Autor des Beitrages weist darauf hin, dass alle seine Recherchen zum Ergebnis gehabt hätten, dass der Abgeschobene in Deutschland integriert gewesen sei. Zum Argument der Ausländerbehörde, der Mann habe am Tag der Abschiebung die Eheschließung mit einer Deutschen ins Spiel gebracht, berichtet der Autor von der kirchlichen Eheschließung, die Monate vorher stattgefunden habe. Die standesamtliche Trauung sei für die nahe Zukunft geplant gewesen.