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Betrogener Ehemann wird zum „Dr. Faust“

Seine Frau hatte Affäre mit einem Arzt, weil er Porschefahrer ist

Eine regionale Boulevardzeitung berichtet über ein Strafverfahren vor dem Amtsgericht. Angeklagt ist ein Mann, der dem Liebhaber seiner Frau, einem Doktor der Medizin, mit Faustschlägen ein Jochbein und eine Augenhöhle gebrochen hat. Der Autor des Beitrages nennt Alter und Berufe der Beteiligten. Der Täter wird mit seinem Alter und dem abgekürzten Familiennamen vorgestellt. Der Leser wird in dem Beitrag (Überschrift: „Gehörnter Ehemann wird zum Dr. Faust“) auch darüber informiert, dass die Frau ein Verhältnis mit dem Arzt angefangen habe, weil dieser ein Porschefahrer sei. Der Arzt, der zum Opfer eines tätlichen Angriffs des gehörnten Ehemanns wurde, ist in diesem Fall Beschwerdeführer. Er sei Opfer einer Straftat geworden. Im Vorfeld des Strafverfahrens habe der Ehemann ihm gedroht, „seine guten Kontakte in die Presse und Medien zu nutzen“. Zu dem Gerichtsverfahren sei er als Opfer und Zeuge geladen gewesen. Am Tag nach der Verhandlung seien in drei Zeitungen parallel diffamierende Artikel über ihn erschienen. Darin genannte Details machten ihn identifizierbar. Außerdem würden über ihn als Opfer falsche Tatsachen und diffamierende Behauptungen verbreitet. Er vermute, dass die Artikel vom Angeklagten in Auftrag gegeben worden seien. Begründung für diese Behauptung: Passagen aus der Klageerwiderung seines Anwalts seien in dem Artikel wörtlich zitiert worden. Die Rechtsabteilung der Zeitung lässt den Autor des Beitrages antworten. Dieser teilt mit, dass es nicht seine Absicht gewesen sei, den Arzt identifizierbar zu machen. Im Print-Artikel habe er ein verfremdetes Bild des Faustschlag-Opfers verwendet. Online sei das Foto nicht erschienen. Bewusst habe er die Arbeitsstätte des Mannes nicht erwähnt und nur von „einem Krankenhaus“ am Ort geschrieben Er bedauere es, wenn der Betroffene durch die weiteren Angaben erkennbar geworden sei. Gewisse Angaben zum Tathergang, zur Person und zum Motiv seien aber für eine Berichterstattung unentbehrlich. Der Autor weist abschließend den Vorwurf zurück, er habe sich vom Täter instrumentalisieren lassen. Die Informationen habe er nicht vom Angeklagten oder aus dessen Umfeld erhalten, sondern als erfahrener Gerichtsreporter auf anderem Wege erlangt. Er betont, dass er den Fall als Nachricht ohne jede Wertung beschrieben habe.