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Fällige Klarstellung ist ausgeblieben

Irreführende Angaben über Missbrauchsfälle in belgischen Gemeinden

„Im Sumpf eines Kirchenskandals“ – unter dieser Überschrift berichtet eine Regionalzeitung über das Ergebnis der Untersuchung des Missbrauchsskandals in der belgischen katholischen Kirche. Der mit der Untersuchung beauftragte Kinderpsychiater wird wie folgt zitiert: „In jeder flämischen katholischen Kirche mit Internat, in jeder Kirchengemeinde saß ein pädophiler Geistlicher“. Der Beschwerdeführer – ein Leser der Zeitung – teilt mit, dass das von dem Psychiater Gesagte falsch übersetzt worden sei. Der Zitierte habe nicht von Kirchengemeinden, sondern von Kongregationen – dem katholischen Begriff für Orden – gesprochen. Es gebe in Belgien 29 Orden und 3900 Kirchengemeinden. Der Psychiater kritisiert außerdem, dass der Zeitraum, in dem die Missbrauchsfälle geschehen seien, nicht mitgeteilt worden sei. Dadurch entstehe der falsche Eindruck, als sei der Missbrauch in jüngster Zeit geschehen. Weiterhin sieht er eine Vorverurteilung der betroffenen Geistlichen. Er habe der Redaktion einen Leserbrief geschrieben und um Korrektur des Artikels gebeten. Eine Reaktion sei ausgeblieben. Die Rechtsabteilung der Zeitung teilt mit, dass die vom Beschwerdeführer als falsch kritisierte Übersetzung nicht den Untersuchungsbericht zitiere, sondern das wiedergebe, was der mit der Untersuchung beauftragte Kinderpsychiater im Rahmen einer Pressekonferenz gesagt habe. Diese Aussage sei klar als Redezitat gekennzeichnet worden. Dass das Zitat so gefallen sei, beweise die Tatsache, dass es auch in anderen Veröffentlichungen exakt so wiedergegeben worden sei. Im Hinblick auf den Vorwurf des Beschwerdeführers, dass die Zeitspanne der Missbrauchsfälle nicht erwähnt werde, stellt die Rechtsvertretung fest, dass ein entsprechender Hinweis im kritisierten Text tatsächlich nicht enthalten sei. Im Artikel werde durch mehrere Angaben jedoch deutlich gemacht, dass es sich um länger zurückliegende Fälle handelt. Beispiel: Die Opfer seien heute zwischen 40 und 60 Jahre alt und im Kindesalter missbraucht worden. (2010)