Entscheidungen finden

Details von sexueller Gewalt geschildert

Der Fahrer eines Schulbusses verging sich an einem kleinen Mädchen

Ein Schulbusfahrer hat mehrere Kinder sexuell belästigt und wird zu zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt. Das Nachrichtenportal einer Regionalzeitung berichtet unter der Überschrift „Schulbusfahrer wegen schwerer sexueller Gewalt gegen Minderjährige verurteilt“. Es schildert detailliert, wie der Busfahrer ein Mädchen mit nach Hause nahm und sich an ihm verging. Eine Nutzerin des Online-Angebots beschwert sich beim Presserat über die detaillierte Beschreibung des Missbrauchs. Diese sei entwürdigend und geschmacklos. Der Chefredakteur des Nachrichtenportals hält den Gerichtsbericht für presseethisch unbedenklich. Er enthalte weder eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt noch verletze der Beitrag den Jugendschutz. Die minderjährige Betroffene werde nicht namentlich genannt. Auch werde in keiner anderen Weise ein Hinweis auf die Identität des Mädchens gegeben. Die Beschreibung der Details beschränke sich auf die Fakten. Diese zu nennen sei im Rahmen der Berichterstattung zulässig, weil sie ursächlich gewesen seien für die Verurteilung des Busfahrers wegen schwerer sexueller Gewalt. Zum Verständnis des Strafmaßes sei es unverzichtbar gewesen, das Verbrechen zu beschreiben. (2010)