„Alterserscheinungen wie weggeblasen“
Magazin-Beitrag hätte als Anzeige gekennzeichnet werden müssen
Ein Magazin berichtet über zwei Frauen, die Meeresalgentropfen eingenommen haben, um abzunehmen. Erfolgreich, wie sie der Redaktion berichten. Diese nennt den Namen des Präparats und gibt einen präzisen Hinweis darauf, wie es im Internet gefunden werden bzw. von einer Apotheke identifiziert werden kann. Im Text heißt es: „Nach Einnahme von Meeresalgen-Tropfen sind viele Frauen nicht mehr wiederzuerkennen: Angebliche Alterserscheinungen sind wie weggeblasen, die Figur wird besser, Kälteempfindlichkeit, trockenes, stumpfes Haar verschwinden, das ganze Leben macht wieder mehr Spaß! 60 % der über 30jährigen kann so geholfen werden!“ Ein Professor wird zitiert, nach dessen Auskunft „die Nutzer des Präparats viel weniger essen und die Nahrung schneller verbrennen – ohne Hunger, Diät oder Stress: der optimale Weg zur Schlankfigur!“ Der Text ist illustriert mit dem Foto einer jungen Frau im Bikini, die sich ein Maßband um die Taille hält und deren Haare vom Wind verweht sind. Hinter ihr ist eine blaue Wasserfläche mit sanften Wellen zu sehen. Der Beitrag ist nicht als Anzeige gekennzeichnet. Eine Leserin der Zeitschrift sieht in dem Beitrag einen Verstoß gegen Ziffer 7 des Pressekodex, worin die Trennung von redaktionellen und werblichen Inhalten definiert ist. Für den Leser sei nicht erkennbar, ob es sich um einen PR-Artikel oder eine Anzeige handele. Nirgendwo sei der Hinweis „Anzeige“ zu sehen. Auch gebe es keinen Unterschied in der grafischen Gestaltung zu den üblichen redaktionellen Beiträgen. Das Magazin lässt einen Rechtsanwalt Stellung nehmen. Er berichtet, dass der Verlag wegen dieser Veröffentlichung bereits vom „Verband sozialer Wettbewerb“ in Berlin angegriffen worden sei und eine Unterlassungserklärung abgegeben habe. Die Veröffentlichung hätte eigentlich als Anzeige gekennzeichnet werden sollen. Dass dies unterblieb, sei auf ein Versehen in der Druckerei zurückzuführen. Dort sei sichergestellt, dass ein solcher Fehler künftig nicht mehr passieren werde. Verlag und Redaktion bedauerten den Vorfall.