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Wochenzeitung hat korrekt berichtet

Beschwerdeführer argumentiert mit einer zweifelhaften Web-Site

„Rechte jagen Menschen in Chemnitz“ – unter dieser Überschrift berichtet eine Wochenzeitung online über die gewaltsamen Demonstrationen in der sächsischen Stadt. Angerissen wird der Beitrag mit dem Satz: „Rechtsradikale haben auf offener Straße Menschen angegriffen – angeblich als Racheakt für eine Messerstecherei. Die Polizei war von einem Spontanaufmarsch überfordert.“ Passage aus dem folgenden Text: „Die Rechten pöbelten gegen Menschen am Straßenrand, von denen sie offenbar annahmen, dass sie keine Deutschen seien. Aus der Menge waren Parolen wie ´Ausländer raus´, ´Wir sind das Volk´ und ´Das ist unsere Stadt´ zu hören. Auf dem nahe gelegenen Johannisplatz folgte den Sprüchen dann Gewalt: Teilnehmer des rechten Aufmarsches traten auf mehrere Personen ein. Der Polizei gelang es, einige Angreifer auf dem Boden zu fixieren. Währen dessen liefen andere Protestierende auf einem gegenüberliegenden Parkplatz weiteren Menschen hinterher.“ Die Zeitung zitiert auch einen Tweet der sächsischen Polizei: „Derzeit bearbeitet die Polizei vier Anzeigen im Sachzusammenhang. Hierbei handelt es sich um zwei Anzeigen wegen Körperverletzung, eine Anzeige wegen Bedrohung sowie eine Anzeige wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.“ Ein Leser der Zeitung moniert, dass diese eine frei erfundene Meldung („ungeprüfte Fake-News“) über angebliche Hetzjagden gegen Ausländer veröffentlicht habe. Die Meldung sei dann von zahlreichen Medien und auch von der Bundesregierung übernommen worden. Der Beschwerdeführer stellt fest, Hetzjagden habe es nie gegeben. Dies sei ein grober Verstoß gegen den Pressekodex. Er verweist auf die Seite „spoekenkiekerei.wordpress.com. Die Zeitung lässt sich von einer Anwaltskanzlei vertreten. Der Beschwerdeführer trage zu den Ereignissen von Chemnitz nichts Näheres vor, sondern verweise auf die genannte Web-Site. Die meisten Beiträge darin seien von dem verschwörungstheoretischen Gedanken getragen, dass aktuelle politische und gesellschaftliche Geschehnisse in Deutschland von den herkömmlichen Medien nicht korrekt dargestellt würden. Ein Impressum habe die Seite bezeichnenderweise nicht. Auch die Autoren der einzelnen Beiträge würden nicht genannt. Ob eine solche Seite als seriöse Quelle ernsthaft in Betracht gezogen werden könne, sei zweifelhaft. Die Anwaltskanzlei legt Belege vor, denen zufolge die Redaktion korrekt berichtet hat.