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Ethnische Minderheit diskriminiert

Volksgruppe der Roma einem ungerechtfertigten Verdacht ausgesetzt

Die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung berichtet über ein Kind aus einer Roma-Familie in Irland, das seinen Eltern entzogen wurde. Der Verdacht besteht dem Bericht zufolge, das Kind könnte entführt worden sein. Ein DNA-Test – so die Zeitung weiter – habe ergeben, dass es sich um das leibliche Kind der betreffenden Eltern handele. Gleiches gelte auch für den Fall eines kleinen Jungen, der einer „Ausländer-Familie“ entzogen worden sei. Beide Kinder seien wieder zurück bei ihren Familien. Die Zeitung berichtet auch über den Fall „Maria“ in Griechenland. Hier wurde in einem „Roma-Lager“ ein Kind entdeckt, dessen Identität weiter unklar sei. Die Berichterstattung ist mit einer Fotostrecke illustriert. Die Fotos zeigen die kleine Maria in Griechenland und deren Lebenssituation im Roma-Camp. Der Bildtext zum ersten Foto lautet: „Der Fall der kleinen Maria aus einem griechischen Roma-Camp sorgte weltweit für Aufsehen – jetzt wurde das nächste Mädchen entdeckt.“ Zu einer Dorfansicht schreibt das Blatt: „In diesem Roma-Dorf in Griechenland wurde Maria gefunden, am Dienstag wurde ein Mädchen aus einer Siedlung nahe Dublin gerettet. Wie viele blonde und blauäugige Mädchen leben noch bei Roma-Familien in Europa – und warum?“ Ein Nutzer des Internet-Auftritts kritisiert den Beitrag und sieht in ihm neben einer falschen Berichterstattung die Diskriminierung einer ethnischen Minderheit. Die Zeitung berichte, dass in Irland ein Mädchen und ein Junge ihren Familien vorübergehend entzogen worden seien. Später habe sich herausgestellt, dass die angeblichen auch die tatsächlichen Eltern seien. In den Bildunterschriften werde aber das Gegenteil behauptet und schließlich eine Frage gestellt, die diskriminierend gegenüber den Roma sei („Wie viele blonde und blauäugige Mädchen etc.“) Die Rechtsabteilung der Zeitung hält die Berichterstattung für zulässig. Sie fügt ihrer Stellungnahme die Berichte anderer Zeitungen bei, die sich mit dem Thema befasst hätten. Bereits die Überschrift des kritisierten Artikels „Blondes Mädchen in Irland zurück bei Roma-Familie“ weise den Leser auf das wesentliche Thema der Berichterstattung hin. Ein Verstoß gegen Ziffer 2 (Journalistische Sorgfaltspflicht) liege nicht vor. Die bemängelten Bildunterschriften seien lediglich Ergebnis der Schlussfolgerungen der bestehenden Informationen, gepaart mit kritischem, hinterfragendem Journalismus. Die Zeitung bewerte die Beschreibung als „Roma“ nicht, sondern trage lediglich Fakten der öffentlichen Diskussion über etwaige vermeintliche Kindesentführungen zusammen. Schließlich stellt die Rechtsabteilung der Zeitung fest, dass nach ihrer Ansicht die Bildunterschrift „Wie viele blonde und blauäugige Mädchen leben noch bei Roma-Familien in Europa?“ nicht diskriminierend sei. Sie sei lediglich Ergebnis eines kritischen Journalismus und bezieht sich auf die Berichterstattung.