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Stadträte pauschal unter Verdacht gestellt

Zeitung schreibt, Umschläge mit Scheinen seien im Spiel gewesen

Streit im Stadtrat ist Thema in einer Regionalzeitung. Ein Straßenbauprojekt hat für so viel Ärger gesorgt, dass ein Ratsmitglied aus seiner Partei, der CDU, ausgetreten ist und sich einer anderen Ratsfraktion und deren Partei angeschlossen hat. Ausgangspunkt des Zerwürfnisses, über das die Zeitung berichtet, ist die gerüchteweise geäußerte Vermutung, dass im Vorfeld des Straßenbaus Briefumschläge mit Scheinen eine Rolle gespielt haben könnten. Der Beschwerdeführer in diesem Fall ist Mitglied der CDU-Ratsfraktion. Er hält den Bericht der Zeitung für unvereinbar mit der Ziffer 2 des Pressekodex, die die Grundsätze der journalistischen Sorgfaltspflicht definiert. Der Stadtrat, der die CDU-Fraktion und die Partei verlassen habe, erwecke den Eindruck, andere Mitglieder der Fraktion seien bestechlich. Die Zeitung vermittle keinerlei Anhaltspunkte, geschweige denn Beweise, zur Untermauerung ihrer angedeuteten Bestechungsanschuldigung. Die von dem Vorwurf betroffenen Ratsmitglieder seien vor der Veröffentlichung nicht zu den Vorwürfen gehört worden. Aufgrund des pauschalen Vorwurfs zähle er – der Beschwerdeführer – auch sich selbst zu den Verdächtigen. Die Art der Berichterstattung sei geeignet, die Meinungsbildung der Bürgerschaft im Vorfeld der anstehenden Kommunalwahlen zu manipulieren. Der Chefredakteur der Zeitung wendet sich gegen den Vorwurf, die Mitglieder der CDU-Ratsfraktion als korrupt dargestellt zu haben. Der Beschwerdeführer sei schon gar nicht einer strafbaren Handlung bezichtigt worden. Überdies sei der örtlichen Parteiführung großer Raum zur Stellungnahme eingeräumt worden. Auch zwei Tage nach dem Erscheinen des kritisierten Artikels hätten CDU-Lokalpolitiker die Gelegenheit gehabt, zu den Bestechungsvorwürfen Stellung zu nehmen. Die Zeitung habe auch berichtet, dass der Vorsitzende der CDU-Stadtratsfraktion die Vorwürfe zurückweise.