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Merkwürdiges passiert in der „Linie Sex“

Betrunkene Frau entblößt sich

Eine Boulevardzeitung berichtet über eine betrunkene Frau, die sich in einer U-Bahn den übrigen Fahrgästen hemmungslos präsentiert. Die Überschrift des Beitrages lautet: „Linie Sex: Peep Show in der U-Bahn“. Die Zeitung veröffentlicht online eine Fotostrecke. Die Motive zeigen die Frau, als sie sich mit hochgezogenem Rock präsentiert. Es sind Standbilder eines Videos, das auf der Internet-Seite ebenfalls abrufbar ist. Ein Leser der Zeitung sieht die Ziffer 11 des Pressekodex (Sensationsberichterstattung, Jugendschutz) verletzt. Auf den Fotos und auf dem Video sei der Genitalbereich der Frau zu sehen. Die Zeitung werde auch von Kindern gelesen. Die Rechtsabteilung des Verlags widerspricht dem Beschwerdeführer. Die Fotos zeigten ebenso wie das Video eine junge Frau, die in der U-Bahn tanzt und singt. Das Video veranschauliche das Ereignis für den Leser. Der überraschende Vorfall habe sich in aller Öffentlichkeit zugetragen. Eine unangemessen sensationelle Darstellung oder eine Herabwürdigung der Frau als Objekt sei nicht zu erkennen. Für den Beschwerdeführer möge das Video anstößig sein, weil es nicht seinen Moralvorstellungen entspreche. Es handele sich jedoch nicht um Pornografie. Sexuelle Handlungen würden nicht gezeigt.