Diskussion unter hundert Namen geführt
Boulevardzeitung berichtet über Ärger in einem Verlagshaus
Gedruckt und online berichtet eine Boulevardzeitung über die Vorwürfe eines Bloggers gegen das Vorstandsmitglied einer Mediengruppe. Dieses habe auf seiner Blog-Plattform unter etwa hundert anonymen Namen eine Diskussion geführt und dabei mehrere Zeitungsverlage massiv angegriffen. Im Kern geht es um eine Auseinandersetzung zwischen dem Seniorchef eines Verlages und seinem Sohn. Die Vorwürfe wurden vom Betroffenen vehement zurückgewiesen. Dritte hätten sich Zugang zu seinem Computer verschafft und über diesen die hundert Beiträge verfasst. Die Boulevardzeitung bringt über vier Wochen hinweg diverse Beiträge, die nun Gegenstand dieser Beschwerde sind. Beschwerdeführer ist die Mediengruppe, in dem das angegriffene Vorstandsmitglied eine wesentliche Rolle spielt. Nach ihrer Meinung haben die Beiträge in dem Boulevardblatt nichts mit einer seriösen Berichterstattung über gesellschaftlich relevante Themen zu tun. Vielmehr handele es sich um eine Kampagne des Verlagshauses, in dem die Boulevardzeitung erscheine. Sie verletze das Ansehen der Presse, das es laut Präambel des Pressekodex zu wahren gelte. Die Rechtsvertretung der Boulevardzeitung weist den Kampagnenvorwurf zurück. Die Anzahl der Artikel weise nicht auf eine Kampagne hin, sondern auf einen außergewöhnlichen Vorgang im Topmanagement eines der größten deutschen Zeitungsverlage. Die Boulevardzeitung habe der Mediengruppe keinen wirtschaftlichen Schaden zufügen wollen, sondern wegen des unzweifelhaft bestehenden Informationsinteresses der Bevölkerung berichtet. (2010)