Der Profi-Fußball lebt von der Öffentlichkeit
Einzelbenotungen von Sportlern verletzen nicht den Pressekodex
In einer Regionalzeitung werden nach dem Wochenende unter der Rubrik „Einzelkritik“, die Leistungen der örtlichen Profi-Fußballer benotet. Gleiches gilt für die Rubrik „Taktische Aufstellung mit Spielerbenotung“. Ein Leser der Zeitung stört sich an der Benotungspraxis durch die Redaktion. Er sieht den Datenschutz verletzt. Eine öffentliche Diskussion über persönliche Leistungen von Sportlern sei unangemessen. Die Zeitung hält die Beschwerde für unbegründet. Sie verweist auf die Kolumne des Ombudsrates der Zeitung, der sich ebenfalls mit der Beschwerde befasst hat. Darin heißt es: „(…) Basketball- und Fußballspieler sind dagegen öffentlich – im weitestmöglichen Sinn des Wortes. Etliche tausend Fans schauen den Spielen in den Fußballstadien zu, noch mehr Menschen verfolgen das Geschehen am Fernsehgerät. Gerade diese große Öffentlichkeit ist es, die das bestehende Geschäftsmodell des Profifußballs möglich macht. Indem Sportler im bezahlten Sport diese Öffentlichkeit sogar fordern, setzen sie sich im Gegenzug auch dem Urteil der Öffentlichkeit aus: den Bewertungen durch die Fans und – wie im Fall dieser Zeitung – durch qualifizierte Sportjournalisten.“