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Demenzkranke Frau im Bild gezeigt

Erkrankungen gehören in die Privatsphäre und nicht in die Zeitung

„Pflegenden Angehörigen eine Auszeit ermöglichen“ – unter dieser Überschrift berichtet eine Regionalzeitung über ein vom Paritätischen Dienst organisiertes Treffen einer Gruppe von Demenzkranken. Zum Artikel beigestellt ist ein Foto, auf dem fünf Personen zu sehen sind. Eine davon ist die an Demenz erkrankte Frau des Beschwerdeführers. Dieser sieht in der Veröffentlichung des Bildes eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte. Sie sei eindeutig erkennbar. Erkrankungen gehörten jedoch zur Privatsphäre und nicht in die Öffentlichkeit. Als Bevollmächtigter habe er der Veröffentlichung des Fotos nicht zugestimmt. Auch sei die Gruppenleiterin nicht befugt, über eine mögliche Veröffentlichung zu entscheiden. Nach Darstellung des Chefredakteurs mussten Redakteur und Fotograf davon ausgehen, dass die Veröffentlichung des Fotos in Ordnung gehe. Der Fotograf habe der Gruppenleiterin das Bild auf dem Display seiner Kamera gezeigt. Sie sei mit der Veröffentlichung einverstanden gewesen, räumt aber ein, dass sie auf dem kleinen Bild die Frau des Beschwerdeführers nicht erkannt habe. Der Chefredakteur berichtet weiter, dass die Redaktion zu dem Termin mit dem Ziel der Berichterstattung eingeladen worden sei. Sie habe nach der Zustimmung der Mitarbeiterin des Paritätischen Dienstes davon ausgehen können, dass das Foto veröffentlicht werden konnte, ohne dass Persönlichkeitsrechte verletzt würden. Unabhängig von dieser Sachlage habe die Redaktion das Foto von der Homepage gelöscht. Auch habe sich die Redaktion bei dem Beschwerdeführer entschuldigt.