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Es gibt keine Pflicht zu vollumfänglicher Berichterstattung

„Wen würde Ihre Geldbörse wählen?“ titelt eine Regionalzeitung in ihrer gedruckten Ausgabe. Online lautet die Überschrift „Bundestagswahl: Welche Partei würde die Geldbörse wählen?“ Im Beitrag geht es um finanzielle Versprechungen der großen Parteien im Wahlkampf. Ein Leser der Zeitung merkt an, der Artikel verschweige das Energiegeld. Das Weglassen dieser Information widerspreche dem in dem Artikel formulierten Anspruch, einen „Überblick“ zu geben. Die Rechtsvertretung der Zeitung weist den Vorwurf des Lesers zurück. Dem interessieren Leser werde in der Veröffentlichung ein grober Überblick über die Vergünstigungen gegeben, die für die unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen von den Parteien geplant sind. An keiner Stelle werde auch nur angedeutet, dass der Artikel einen umfassenden und vollständigen Einblick in die Parteiprogramme und deren finanzielle Auswirkungen für die Bürger enthält. Ein Anspruch auf Vollständigkeit werde nicht erhoben. Das sei aufgrund der Komplexität der Programme auch gar nicht möglich. Ein wesentlicher Unterschied zwischen den im Artikel angesprochenen Entlastungen und dem Energiegeld sei zudem, dass dieses nicht auf eine Bevölkerungsgruppe zugeschnitten sei, sondern planmäßig an jeden als Kompensation für erhöhte CO2-Abgaben ausgezahlt werden solle. Damit handele es sich nicht um eine mit den genannten Gesichtspunkten und Plänen vergleichbare Erleichterung.