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Keine Pflicht zum Abdruck von Leserbriefen

Redaktion: Wir sind kein Organ einer Tierschutzaktion

Eine Tierschutz-Protestaktion ist Thema in einer Regionalzeitung. Die E-Mail-Postfächer verschiedener Modeboutiquen, die mit Pelzen handeln, wurden dem Bericht zufolge von E-Mails überschwemmt. Absender ist eine „Antispeziesistische Aktion“. In den Mails werden die Besitzer der Boutiquen aufgefordert, keine Pelze mehr zu verkaufen. Im Beitrag kommen mehrere Ladenbesitzer zu Wort. Beschwerdeführer ist die genannte Aktion. Sie wirft der Zeitung vor, den Sachverhalt falsch darzustellen. Die Protestaktion habe sich in erster Linie gegen das größte Modehaus in der Gegend gerichtet. An dieses und einige andere Geschäfte habe die Aktion einen offenen Brief geschrieben. Mit der Flut von E-Mails, wie von der Zeitung beschrieben, habe die Aktion nichts zu tun. Offensichtlich habe der Brief der Aktion viele Menschen dazu bewegt, sich in eigener Initiative an die Geschäfte zu wenden. Wer den Artikel liest, bekomme den Eindruck, die Aktion würde massenhaft Mails an einige kleine Läden verschicken, welche lediglich wenige „Kleidungsstücke mit Pelzkrägelchen“ verkauften. Das große Modehaus werde als großer Anzeigenkunde der Zeitung überhaupt nicht erwähnt. Einen Leserbrief, der sich gegen den Pelzverkauf im Modehaus ausgesprochen habe, habe die Redaktion nicht veröffentlicht. Die Redaktion weist die Vorwürfe zurück. Sie habe in der Vergangenheit über die Tätigkeit der „Antispeziesistischen Aktion“ berichtet und Leserzuschriften zu ihren Themen veröffentlicht. Die Zeitung sei jedoch nicht Organ der Aktion und folge auch keinen anderen Automatismen. Es sei nicht Aufgabe der Redaktion, für die Verbreitung von offenen Briefen zu sorgen. (2010)