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Interview statt anonymer Befragung

Tannenbaumverkäufer verlangt Löschung von Online-Artikel

Eine Zeitung berichtet über verschiedene Tannenbaumsorten. Die Überschrift lautet: „Die Nobilistanne nadelt nicht und trägt den meisten Schmuck“. Drei namentlich genannte Experten kommen zu Wort. Einer von ihnen ist der 27-jährige Beschwerdeführer und angebliche Tannenbaumanbauer, der mit den Worten zitiert wird: „Viele Kunden finden, dass die Nadeln der Fichte unangenehm stechen“. Er ist nicht damit einverstanden, dass der Artikel weiterhin im Online-Archiv der Zeitung abzurufen ist. Er sieht Ziffer 8 des Pressekodex (Persönlichkeitsrechte) verletzt, da die recherchierenden Journalisten seinerzeit den Eindruck erweckt hätten, sie machten eine anonyme Befragung. Sie hätten ihn – den Beschwerdeführer – zwar gefragt, wie er heiße und wie alt er sei. Beide Angaben habe er gemacht, dabei jedoch betont, dass er nicht namentlich genannt werden wolle. Weder damals noch heute sei es richtig gewesen bzw. richtig, dass er Tannenbäume anbaue. Es habe sich lediglich um einen vorübergehenden Verkaufsjob gehandelt. Heute übe er eine andere berufliche Tätigkeit aus. Deshalb störe ihn die Berichterstattung. Die Rechtsabteilung der Zeitung teilt mit, dass die recherchierende Journalistin und der Fotograf sich korrekt vorgestellt hätten. Es habe daher kein Zweifel daran bestehen können, dass der Beschwerdeführer ein Interview gebe. Wäre es tatsächlich um eine anonyme Befragung gegangen, hätten die Reporter weder nach seinem Namen noch nach seinem Alter gefragt. An den Wunsch des Tannenbaumverkäufers, nicht namentlich genannt zu werden, könne sich die Journalistin nicht erinnern.