Schulleiter versichert: Genehmigung liegt vor
Lokalzeitung berichtet mit Fotos über ein neues Schulprojekt
Unter der Überschrift „Zuerst muss daheim alles im Lot sein“ berichtet eine Lokalzeitung über ein neues Modell, das an einer Hauptschule praktiziert wird. Dabei sei es ursprünglich um Schulverweigerung gegangen. Dieses Problem sei inzwischen gelöst, und die Zahl der Schulverweigerung mittlerweile rückläufig. Das Modell sei jedoch beibehalten worden und werde als Beratung von Jugendlichen zu lebensrelevanten Themen und zur Erhöhung des Selbstbewusstseins, so durch gemeinsame Gespräche und Aktivitäten, weitergeführt. Dem Artikel ist ein Bild beigefügt, auf dem fünf Teilnehmer des Projekts und zwei Betreuer zu sehen sind. Ein vierzehnjähriges Mädchen ist abgebildet. Sein Name wird nicht genannt. Die Mutter des Mädchens ist Beschwerdeführerin. Die Veröffentlichung des Fotos ihrer Tochter ohne Genehmigung verletze die Persönlichkeitsrechte des Mädchens und das Recht am eigenen Bild. Bericht und Bild assoziierten, dass das Mädchen zu Hause Probleme habe. Dieser Aspekt – so die Mutter – sei für sie besonders unangenehm, weil sie ihre Tochter allein erziehe und für das alleinige Sorgerecht habe kämpfen müssen. Sie befürchtet, nunmehr erneut Probleme zu bekommen. Außerdem sei sie als Selbstständige tätig und müsse nun möglicherweise damit rechnen, durch den Bericht berufliche Nachteile zu erleiden. Die Redaktionsleitung der Zeitung berichtet, die Schule selbst sei auf die Redaktion zugekommen und habe darum gebeten, das neue Projekt öffentlich zu machen. Der bearbeitende Redakteur habe im Vorfeld mit dem Schulleiter die Einzelheiten abgesprochen. Dabei sei auch zur Sprache gekommen, ob eine Genehmigung der Erziehungsberechtigten vorliege, die Schüler im Bild zu zeigen. Der Schulleiter habe versichert, dass dies der Fall sei. Mit fünf Schülerinnen und Schülern sei der Kreis für erforderliche Genehmigungen überschaubar gewesen. Deshalb habe sich der Redakteur auf die Angabe des Schulleiters verlassen. Erst durch das Schreiben der Beschwerdeführerin an die Redaktion habe diese erfahren, dass offensichtlich nicht alle fünf Erziehungsberechtigten um die Foto-Erlaubnis gebeten worden waren. Der Schulleiter habe sowohl gegenüber der Beschwerdeführerin als auch gegenüber der Redaktion ein Versehen eingeräumt und sich entschuldigt. Die Redaktionsleitung bedauert den Vorfall sehr. In der Folge sei es zunächst zu einem telefonischen Kontakt zwischen der Beschwerdeführerin und einem Mitglied der Chefredaktion gekommen. Dabei sei der Frau geschildert worden, wie das Versehen entstanden sei. Auch bei dieser Gelegenheit habe die Redaktion ihr Bedauern zum Ausdruck gebracht. Sie habe dies dann auch schriftlich bekräftigt. (2010)