„Informationen sind nur Stimmungsmache“
Beschwerden im Zusammenhang mit der Ebola-Berichterstattung
Unter der Überschrift „Alle haben Angst vor den Toten“ berichtet eine Boulevardzeitung gedruckt und online über die Ebola-Epidemie in Liberia. Ein Foto zeigt einen teilweise mit einer Plane abgedeckten, nackten Toten mit verschlossenen Augen. Sein Gesicht ist zum Betrachter gerichtet. Bildunterschrift: „Ein Ebola-Toter von 3000, ein Schicksal von so vielen: Helfer wickeln Jeffrey (32) in desinfizierte Tücher, begraben ihn in der Wildnis am Stadtrand von Monrovia. Er starb an Ebola, wie seine Frau, wie seine kleine Tochter (3 Monate).“ Eine Leserin hält die wiedergegebenen Informationen für Stimmungsmache und unter der Gürtellinie. Sie fragt, ob Journalisten alles dürfen, fragt auch, ob sie Tote klar erkennbar mit Namen und Alter veröffentlichen und die Sensationslust der Leser bedienen dürften. Eine andere Leserin der Zeitung kritisiert, das Foto des Ebola-Toten verstoße gegen Richtlinie 8.2 des Pressekodex. Dort ist der Opferschutz definiert. Im vorliegenden Fall sei das Gesicht der Leiche zum Betrachter gedreht, deutlich identifizierbar und nicht verpixelt. Aus ihrer – der Beschwerdeführerin – Sicht habe es einer so würdelosen Darstellung nicht bedurft, um das Grauen der Krankheit Ebola darzustellen. Die Rechtsvertretung der Zeitung betont, die Redaktion sei ihrer wichtigsten Aufgabe nachgekommen. Sie habe berichtet, was ist. Im Falle der Ebola-Epidemie sei dies besonders wichtig, denn Politiker der westlichen Welt hätten dieses Thema ignoriert, solange sie konnten. Drastische Fotos und Berichte hätten das Thema der Politik erst aufgezwungen. Ohne Berichterstattung gäbe es – so die Rechtsvertretung weiter – keine öffentliche Debatte darüber, wie man Westafrika helfen könne. Ohne Berichterstattung wäre Westafrika „einfach nur weit weg“.