Entscheidungen finden

Wenn ein „Roter Ochse“ vor Gericht steht…

Überschrift behauptet das Gegenteil von dem, was im Artikel steht

„´Roter Ochse´ steht vor Gericht“ titelt eine Regionalzeitung. Es geht um eine Gastwirtschaft, deren Besitzer in diesem Fall Beschwerdeführer ist. Nach seiner Auffassung vermittle die Überschrift den Eindruck, dass er sich vor Gericht zu verantworten habe. Das Gegenteil sei der Fall. Er nämlich sei der Kläger, der vor Gericht sein Recht erstreiten wolle. Der Presserat beschränkt das Beschwerdeverfahren auf die Überschrift. Nach Meinung der Rechtsabteilung ist die Überschrift presseethisch nicht angreifbar. Sie sage nichts über die Rolle des Beschwerdeführers in dem Rechtsstreit aus. Selbst wenn man diese Passage so auslege wie der Beschwerdeführer, sei dies nicht nachteilig für ihn oder gar ehrverletzend. Vor einem deutschen Gericht – so die Rechtsabteilung – sei es egal, ob man klage oder verklagt werde. Der Ausgang des Verfahrens hänge nicht davon ab, ob man Kläger oder Beklagter sei. Im Text werde klargestellt, dass der Gastwirt die Aufsichtsbehörde verklagt habe. Die Zeitung habe zudem kurz nach der Beschwerde einen klarstellenden Hinweis zur korrekten sprachlichen Auslegung der Überschrift veröffentlicht.