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Opfer einer Straftat identifizierbar dargestellt

Im Bild gezeigte Frau ist für engeren Bekanntenkreis zu erkennen

Eine Redaktion für überregionale Inhalte einer großen Verlagsgruppe berichtet online unter der Überschrift „Autofahrer findet verletzte Frau gefesselt und geknebelt am Feldweg“ über ein Verbrechen in Norddeutschland. Ein Autofahrer hatte eine verletzte Frau gefunden, die zuvor in einer Disco gewesen war. Der Beitrag ist mit einem Foto des Polizeieinsatzes bebildert; eine Frau steht – in eine Decke gehüllt – an einem Polizeiwagen. Ein Leser kritisiert das Foto, das das Opfer zeigt. Es sei anzunehmen, dass die Frau Opfer einer Straftat geworden sei. Es gebe keinen Grund, ein Foto zu veröffentlichen, auf dem die Frau als mutmaßliches Opfer zu identifizieren sei. Dem widerspricht der Leiter Personal und Recht der Mediengruppe. Die Frau sei nicht zu identifizieren. Die Decke verhülle ihren Körper nahezu komplett. Ihre Umrisse seien zudem nur von hinten zu sehen. Das Foto – so die Rechtsvertretung – schütze die Identität der Frau, so wie es der Pressekodex verlange.