Fotoverfremdung mit KI nicht klar genug offengelegt
Eine Tageszeitung lädt in einem ausführlichen Beitrag ihre Leserschaft dazu ein, aus Anlass des 34. Jahrestags des Berliner Mauerfalls eigene Texte zur aktuellen Weltlage einzureichen, die auf einer offenen Plattform der Zeitung erscheinen sollen. Illustriert ist der Beitrag mit Bildern von sechs (überwiegend bereits gestorbenen) internationalen Bürgerrechtlern und Friedensaktivisten mit trauernden oder weinenden Gesichtern. In der Onlinefassung wird direkt unter den Bildern darauf hingewiesen, dass die Fotos durch Künstliche Intelligenz (KI) verfremdet wurden. In der Print-Version taucht dieser ausdrückliche Hinweis nur im Beitragstext auf. Bei den Fotos selbst steht der Hinweis auf die KI nur in der Copyright-Zeile, die kleingedruckt senkrecht am Rand des ersten Fotos steht. Der Beschwerdeführer sieht dadurch den Pressekodex in mehrfacher Hinsicht verletzt: bei der Wahrhaftigkeit und der Achtung der Menschenwürde, dem Persönlichkeitsschutz und dem Schutz der Ehre. Er kritisiert eine mangelhafte Kennzeichnung der „KI-Fälschungen“ in der Druckausgabe und sieht darin eine versuchte Irreführung der Leserschaft. Außerdem sei es ekelhaft, Ansehen und Ehre Verstorbener durch fratzenhaft verfälschte Bilder zu verunglimpfen. Die kritisierte Zeitung nimmt keine Stellung.